'Pauschal-Abzocke' beim Kieferorthopäden?

Hallo,

meine Schwester wurde vor einigen Wochen vom Zahnarzt zum Kieferothopäden geschickt, da in naher Zukunft eine kieferothopädische Behandlung notwendig ist. Dabei handelt es sich um medizinische, nicht um kosmetische Gründe.

Die Kasse zahlt die einzelnen Kosten, sofern diese zu einer gewährleistung einer „notwendigen, ausreichenden und wirtschaftlichen kieferorthopädischen Versorgung“ nötig sind während der Behandlung zu 80%. Die vom Patienten vorgestreckten 20% werden seitens der Kasse nach erfolgreicher Behandlung rückerstattet.
Alle anderen Kosten = „außervertragliche Kosten“, die zum Beispiel durch Behandlung kosmetischer Probleme entstehen, sind vom Patienten selbst zu zahlen.

Vertragliche Gesamtkosten: 3600 € (Nur Gesamtsumme bekannt)
Außervertragliche Gesamtkosten: 1633,18€ (wie folgt nach GOZ aufgeschlüsselt)
Zuzüglich 630 € Material und Laborkosten, ebenfalls nicht von der Kasse gezahlt (hier auch nur die Gesamtsumme Bekannt).

Posten der Außervertraglichen Leistungen:
GOZ#„Anzahl#_Betrag“#Betrag/Anzahl#„1-fach“#„2,3-fach“#„3,5-fach“#„GZO-Multiplikator“
200#____22#____255,86#____11,63#_____5,06#_____11,64#_____17,71#_____2,3
610#_____4#_____85,36#____21,34#_____9,28#_____21,34#_____32,48#_____2,3
611#_____4#_____36,24#_____9,06#_____3,94#______9,06#_____13,79#_____2,3
612#____12#____155,28#____12,94#____12,94#_____29,76#_____45,29#_____1
613#____12#_____30,84#_____2,57#_____1,12#______2,58#______3,92#_____2,29
615#_____4#____258,68#____64,67#____28,12#_____64,68#_____98,42#_____2,3
616#_____2#_____95,72#____47,86#____20,81#_____47,86#_____72,84#_____2,3
700#_____1#_____34,93#____34,93#____15,19#_____34,94#_____53,17#_____2,3
800#_____2#____129,34#____64,67#____28,12#_____64,68#_____98,42#_____2,3
802#_____1#_____51,75#____51,75#____22,5#______51,75#_____78,75#_____2,3
804#_____1#_____25,87#____25,87#____11,25#_____25,88#_____39,38#_____2,3
805#_____1#_____45,26#____45,26#____19,68#_____45,26#_____68,88#_____2,3
808#_____1#_____25,87#____25,87#____11,25#_____25,88#_____39,38#_____2,3
Ä2698#___2#_____402,18#__201,09#____87,43#____201,09#____306,01#_____2,3

Die Behandlung wurde anhand von erstellten Modellen, Skizzen und Rontgenbildern erläutert, von „kosmetischen“ und somit nicht zwingend notwendigen Behandlungen war nie die Rede. Klar, die eine oder andere außervertragliche Leistung macht das Tragen der Klammer evt. angenehmer. Wenn ich mir die Beschreibung zu den GOZ-Nummern durchlese kann ich mir kaum vorstellen, dass nicht mindestens auf die Hälfte der Posten verzichtet werden könnte - nicht umsonst deklariert die Kasse diese Leistungen als unnötig, unwirtschaftlich und kosmetisch. Einige Leistungen wie z.B. das Versiegeln der Zähne, halten wir für sehr sinnvoll - vermuten jedoch, dass viele schlichtweg problemlos gegen vertragliche Leistungen getauscht werden könnten.

Billiger könne er die Behandlung auf gar keinen Fall machen, wer das Geld momentan nicht hat solle halt noch etwas sparen (O-Ton im Fall einer Verwandten), bzw. einen anderen Arzt konsultieren. (Hat er nicht die Pflicht zu helfen???)

Laut Arzt sei obige Auflistung zusammen mit der Klausel „mir ist bekannt, dass außervertragliche Kosten nicht von der Kasse getragen werden“ vom Patienten zu unterschreiben. Erst dann werde der Behandlungsplan in Form des Heil-und Kostenplanes als Kostenaufstellung zu Krankenkasse geschickt. Zu sehen bekommt diesen der Patient vor geleisteter Unterschrift nicht, dies sei der „normale
Weg“, so mache man es in dieser Praxis halt immer.

Merke: Als Patient bekommt man die der Kasse in Rechnung gestellten Kosten nicht zu sehen, die Kasse weiß nicht, was der Arzt dem Patienten in Rechnung stellt.

Bei einem hilfesuchenden Telefonat mit der Krankenkasse stellte sich heraus, dass die von uns allein zu tragende Summe in Höhe von 2263,18€ erfahrungsgemäß einer Privatbehandlung entspricht - d.h., die gesamten Behandlungskosten sind hiermit in der Regel abgegolten. Selbst bei besonderers schweren Fällen ist ein zusätzlicher, von der Kasse zu zahlender Teil in Höhe von 3600€, unwahrscheinlich hoch angesetzt. Zudem stellt sich die Frage, ob bei einem gewählten Multiplikator von 2,3 eine besondere Schwere anzunehmen ist.

Monatlich kommt auf uns so ein Betrag in Höhe von 47€(außervertraglich), sowie 15€ (20% der von der Kasse gezahlten Kosten) zu. Nach Rücksprache mit Freunden und Bekannten, welche sich auch dort in Behandlung befinden oder befunden haben, erfuhren wir, dass diese ALLE exakt diese monatlichen Beträge zahlen mussten. Lediglich der Gesamtbetrag wich ab, klar, die Behandlungen sind nicht identisch. Fragt man nun im Bekanntenkreis nach „was zahlt ihr denn“, hört man immer nur „47+15€“ und macht sich gar keine Gedanken über eine evt. zu Hohe Rechnung.

Unsere Vermutung lautet wie folgt:
Der Arzt stellt dem Patienten überwiegend extravagante, die Behandlung für ihn bequemer machende Leistungen, in Rechnung, welche nicht von der Kasse getragen werden.
Nach unterschriebener Aufstellung der außervertraglichen Kosten schickt der Arzt eine Rechnung an die Versicherung, bei denen er die Leistungen der ersten Rechnung gegen solche austauscht, die von der Kasse übernommen werden und fügt ggf. noch Leistungen hinzu, die für die Behandlung notwendig sind, sich aus dem GOZ-Katalog jedoch nicht gegen außervertragliche Leistungen haben tauschen lassen.
Der Patient bekommt die Kostenaufstellung der Versicherung nicht zu sehen, und umgekehrt - er verdient sich eine goldene Nase.

Sicherlich sind in diesem Text viele Mutmaßungen, aber was wahres muss doch dran sein oder? Der Arzt hält nicht umsonst die Kostenaufstellung für die Versicherung zurück - der Betrug könnte ja auffliegen.

Wer mir - in welcher Form auch immer - weitere Informationen zukommen lassen kann, möge das bitte tun. Wenn es sich hierbei wirklich um konsequenten Betrug an hunderten von Patienten handelt, sollte man diesem Mann einen anderen Beruf verpassen. Ich handele hier vermutlich nicht mehr nur im eigenen Interesse.

Vielen Dank!!!

Schöne Grüße
Daniel

Hallo,
über die Art und Weise wie der Kollege versucht Extraleistungen zu verkaufen kann man streiten, ebenso über Dein Pamphlet.
Fakt ist dass wenn er Vertragszahnarzt ist (was er nunmal ist) MUSS er Deinem Kind eine kieferorthopädische Behandlung auf Kosten der Krankenkasse zukommen lassen.
Allerdings kann er dann unter Umständen auch nur mit losen Zahnspangen behandeln was zu einem medizinisch korrektem Ergebnis führt Euch aber ästhetisch nicht anspricht.
Ja ich finde das nicht korrekt.
Suche doch einfach mal Kollegen von ihm auf…
Gruss Christian

Hallo,

herzlichen Dank für deinen Beitrag!
Mir ist klar, dass die sachliche Argumentation in meinem Beitrag in den Hintergrund gerückt ist. Fakt ist jedoch, dass alles für eine dopptelte Abrechnung bei Krankenkasse sowie dem Patienten spricht.
Gerade haben wir den Arzt wieder gebeten, uns den Heil- und Kostenplan zukommen zu lassen. Widerholt wies er darauf hin, dass dies erst nach erfolgter Unterschrift der Außervertraglichen Leistungen geschehen kann, da der Plan erst dann für die Versicherung erstellt werde.
Leider kenne ich mich zu wenig damit aus…

Bitte korrigiert mich, wenn ich über den Ablauf falsch informiert bin:

  1. Befunderhebung
  2. Erstellung eines Heil- und Kostenplanes als Behandlungsgrundlage
  3. Vorlage des Planes beim Patienten, je nach Arzt auch mehr oder weniger gute Erklärung der einzelnen Posten
  4. Aufklärung über einzelne Posten des Kostenplanes, die von der Kasse nicht gezahlt werden, aufzeigen von kassenpflichtigen Alternativen.

Zum Heil- und Kostenplan habe ich ebenfalls Fragen:
Umfasst dieser die gesamte Behandlung, also alle Behandlungsschritte und die resultierenden Kosten, unabhängig davon, ob vertraglich oder außervertraglich?

Eins habe ich noch erfahren: Eine Bekannte befindet sich dort seit ca. zwei Jahren in Behandlung und war zu Behandlungbeginn nicht Volljährig (17). Der Ablauf der Kostenauflistung etc. war bei ihr genauso, jedoch weigerten sich die Eltern die Liste der Außervertraglichen Kosten zu unterschreiben. Daraufhin unterschrieb diese Liste die derzeit 17-jährige Patientin - ist so etwas überhaupt rechtens?

Für jede weitere Hilfestellung wäre ich sehr dankbar!

Grüße
Daniel

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Krankenkasse fragen!
Hi Daniel!

frag doch einfach mal bei Deiner Krankenkasse nach!
… und einen zweiten Kieferorthopäden!

Die sollten sich damit auskennen - und haben ein Interesse an ihren Kunden :smile:
Normalerweise sind die Leute dort echt o.k.

Gruss Ulli, die zwei Mädels ohne jegliche Zusatzkosten durch die kieferorthopädische Behandlung gebracht hat… und auch nie nach solchen gefragt wurde!

Hallo,

Gerade haben wir den Arzt wieder gebeten, uns den Heil- und
Kostenplan zukommen zu lassen. Widerholt wies er darauf hin,
dass dies erst nach erfolgter Unterschrift der
Außervertraglichen Leistungen geschehen kann, da der Plan erst
dann für die Versicherung erstellt werde.
Leider kenne ich mich zu wenig damit aus…

das darf er nicht. Er hat die Unterlagen also muss er jetzt den Plan erstellen und bei der KK einreichen. Was er macht ist Erpressung. Bitte melde diese Deiner Krankenkasse!

Ablauf:

Befunderhebung, Erstellen von diagnostischen Unterlagen (Abdrücke, Röntgenbilder), Auswertung, Plan schreiben. Dieser wird dann bei der KK eingereicht und mit den Eltern besprochen.

Darüberhinaus können jederzeit ausservertragliche Leistungen angeboten werden.
Wie z.B. weisse Brackets etc…

Zum Heil- und Kostenplan habe ich ebenfalls Fragen:
Umfasst dieser die gesamte Behandlung, also alle
Behandlungsschritte und die resultierenden Kosten, unabhängig
davon, ob vertraglich oder außervertraglich?

Der Plan enthält die Kosten die von der KK übernommen werden. 20% müsst ihr erstmal immer selber bezahlen, dieser Eigenanteil wird Euch bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung wieder zurückerstattet.

Daneben gibt es dann noch einen Plan über ausservertragliche Leistungen die zusätzlich zu dem Heil und Kostenplan der KK erhoben werden und von Euch zu 100% getragen werden müssen aber nur wenn ihr diese Leistungen wollt ansonsten muss Euch der Kieferorthopäde eine Leistung zu den Vertragsbedingungen der KK anbieten.

Eins habe ich noch erfahren: Eine Bekannte befindet sich dort
seit ca. zwei Jahren in Behandlung und war zu Behandlungbeginn
nicht Volljährig (17). Der Ablauf der Kostenauflistung etc.
war bei ihr genauso, jedoch weigerten sich die Eltern die
Liste der Außervertraglichen Kosten zu unterschreiben.
Daraufhin unterschrieb diese Liste die derzeit 17-jährige
Patientin - ist so etwas überhaupt rechtens?

Bin kein Jurist aber da nicht volljährig würde ich ziemlich sicher mal sagen: Nein!

Geh bitte zur Krankenkasse und erzähle denen alles.

Gruss Christian

Bin kein Jurist aber da nicht volljährig würde ich ziemlich
sicher mal sagen: Nein!

Geh bitte zur Krankenkasse und erzähle denen alles.

Gruss Christian

Hallo,

Tausend dank für alle eure Antworten!!! Vermutlich würde ich ohne euch jetzt einen Vertrag über 2300€ am Hals haben, von denen mindestens 1800€ gespart werden könnten… Danke!

Der Kasse habe ich alles bereits erläutert. Selbst die Kasse teilt meine Vermutung, der Arzt rechnet doppelt ab, da niemand nachvollziehen kann, was er macht und „einbaut“. Jedoch will die Kasse damit scheinbar nichts zu tun haben, weder Unterlagen zugeschickt bekommen, noch Tipps geben, wie gegen diesen Arzt - der seine Aufgabe offenbar falsch verstanden hat - vorzugehen ist. Ich möchte niemandem Schaden, jedoch möchte ich es nicht zulassen, dass weitere Patienten tausende von Euros zahlen - zu unrecht.

Den Medizinschen Dienst könne die Kasse hier noch nicht einschalten, es liegt ja noch kein Zweifel an der Richtigkeit der Aufstellung der Vertraglichen Leistungen vor. Lediglich den Tipp einen anderen Arzt um eine Kostenaufstellung zu bitten bekamen wir.

Gibt es stellen, wo man sich beschweren kann? Bei der Verbraucherzentrale müsste ich stolze 19€ für das reine Lesen meiner Mail zahlen - das sehe ich nicht ein.
Nochmals: Ich habe nicht vor den Ruf des Arztes zu schädigen - so weitergehen kann es aber auch nicht. Die Unwissenheit des Patienten wird hier schamlos ausgenutzt. Was kann ich machen?

Schöne Grüße
Daniel

Ich begreife das auch nicht.
Der Arzt MUSS ohne Eigenkosten behandeln, halt „auf Kasse“ d.h. mit den Sachen welche die KK zahlen. Kommt er dem nicht nach verletzt er seine Pflichten die vertraglich mit den KK geregelt sind und die KK können ihm die Zulassung entziehen.
Auch ich will meinem Kollegen nicht schaden sehe aber das Recht -auch moralisch- auf Deiner Seite daher wende Dich doch mal an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Deines Bundeslandes oder wenn Du da nicht weiterkommst an die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung oder vielleicht auch an die Zahnärztekammer Deines Bundeslandes oder die Bundeszahnärztekammer.
Halte mich bitte mal auf dem Laufenden wenn Du zu Ergebnissen kommen solltest, das ganze würde mich mal sehr interessieren wie es weitergeht.
Gruss Christian

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Gibt es stellen, wo man sich beschweren kann? Bei der
Verbraucherzentrale müsste ich stolze 19€ für das reine
Lesen meiner Mail zahlen - das sehe ich nicht ein.
Nochmals: Ich habe nicht vor den Ruf des Arztes zu schädigen -
so weitergehen kann es aber auch nicht. Die Unwissenheit des
Patienten wird hier schamlos ausgenutzt. Was kann ich machen?

Servus Daniel,

ganz einfach: er’google’ Dir die Anschrift der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Deines Bundeslandes. Bei ‚maghrebinischen‘ Auslegungen der Pflichtem eines Vertrags (vulgo: Kassen-) - zahnarztes ist gerade diese Stelle zuständig. Du mußt nicht befürchten, daß es zu einem ‚Krähe-Auge-Effekt‘ kommt. Wenn Du die Vorfälle genauso schilderst, wie Du es hier getan hast wird eine Reaktion erfolgen. Die wird so aussehen: „Vielen Dank etc., wir werden den Kollegen XY mit Ihrer Beschwerde konfrontieren. Es kann sein, daß wir noch mit Detailfragen auf Sie zukommen. Die Vorgehensweise der KZV in einem Fall, wie dem Ihren ist festgelegt und erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften. Wir werden auf Ihnen jeden Fall, so wie Sie es gewünscht haben, nach Abschluß des Verfahrens berichten.“

Wenn die Verhaltensweise des Kollegen tatsächlich so ‚geradlinig‘ ist, wie von Dir geschildert, ist ein Verfahren zum Entzug der Kassenzulassung möglich.

Deiner Meinung, daß weniger aufmerksame Patienten/eltern davor bewahrt werden sollten, ahnungslos in Kostenfallen diesen Außmaßes zu geraten, ist nichts hinzuzufügen. Von dieser Art Bürgersinn müßte es mehr geben.

Sollte es irgendwelche ‚Stockungen‘ geben, komm wieder hierher.

Kai

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