Pauschalabgaben des Vereins für einen Minijob-Trainer

Liebe/-r Experte/-in,

als Vertreter eines Fussballvereins möchte ich einen Top-Trainer verpflichten. Geplant ist die Kombination aus Übungsleiterpauschale (175,-€) und Minijob (400,-€) um auf eine Gesamtsumme von 575,-€/Monat zu kommen.
Meine Frage:
Was müssen wir als Verein an Pauschalabgaben für den 400,-€-Minijob leisten, damit der Trainer seine Fahrtkosten zum Training (ca. 60Km) auch bei sich steuerlich als Werbungskosten geltend machen kann? Ich habe mal gehört das in diesem Fall der Verein zusätzlich noch Lohnsteuern abführen muss. Wer kann mir diese Frage beantworten?

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend in den gebieten Steueroptimierung (Offshore) und geldanlage

Kann ich leider nicht beantworten, da nicht mein Fachgebiet.

MfG

Andreas

Grundsätzlich 35% an Pauschalabgaben (KV, RV, UV, U1, U2 usw., sowie Pauschsteuer). s. Hier "minijobzentrale - Berechnungsgrundlagen bei Einnahmen bis 400 EURO = Minnijob).
Der Trainer würde sich wahrscheinlich besser stellen, wenn er tatsächliche Reisekostenabrechnungen angibt, die von seinem Einkommen als Trainer steuerlich absetzbar sind.

Lieber Marc,

für einen 400 Euro-Job lieben die Arbeitgeberkosten bei überschlägig 521,64 Euro. Zusätzliche Abgaben also 121,64 Euro. Da der Minijob für den Trainer steuerfrei ist, kann er auch keine Werbungskosten geltend machen. Das könnte er nur bei einer regulären Beschäftigung auf LSt-Karte, also ab 401 Euro. Dann lägen die Arbeitgeberkosten nur bei 479,74 Euro, aber es kämen bei St-Kl. 1 nur 357,99 beim Trainer an. Außerdem kann er vermutlich nur St-Kl. VI anbieten, dann kämen nur noch 310 Euro netto an, aber er könnte seine Fahrtkosten absetzen.

Was ein Minijob kostet, kann man auf der Seite der Mini-Job-Zentrale lesen. Der Minijobber kann allerdings keine Werbungskosten geltend machen. Da müsste also eine Lohnsteuerkarte vorliegen.

Ich bin nicht sicher, ob diese Kombi überhaupt geht! Das sollte erstmal geklärt werden!
Er kann keine Fahrtkosten geltend machen bei einem Mini Job. Zu beachten ist das Mini Job eventuell der falsche Weg ist, da rd. 29 % Abgaben anfallen. Eventuell auch weniger bei richtiger vorhandener Krankenversicherung.Eventuell kurzfristige Entlohnung besser, oder über 400 €. Kenne die priv. Verhältnisse des Trainers aber nicht.
Wenn gewünscht mal anrufen: 0172 2515027

Eine Antwort ist derzeit leider nicht möglich.

Hallo
Die kombination ist möglich. Auf den 400 € Job sind 30 % pauschale Abgaben zu zahlen.
Die Fahrtkosten kann der trainer nicht in seiner steuererklärung geltend machen, aber der verein kann dem trainer 30 Ct je Dienstreisekilometer erstatten und muss hierauf nur 15 % pauschale Lohnsteuer entrichten.
Für darüber hinaus gehende Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater, gerne auch an www.asg-steuer.de

schöne grüsse aus dem Maintal
Kreuzzer Michael

als Vertreter eines Fussballvereins möchte ich einen

Hallo, bei der Übungsleiterpauschale und dem Mini Job sind keine weiteren Werbungskosten beim Trainer möglich. Der Trainer kann in diesem Fall mit 575,00 e auf Honorrbasis verpflichtet werden, dann fallen für den Verein keine Abgab en an, er kann dann als weiteres Honorar die Fahrtkosten zahlen und der Trainer muss für die Versteuerung selbst MiniJob die Fahrtkosten bekommen, die dann vom Verein mit 15 % vwersteuert werden müssen.

Da auf die € 400,00 nur der Verein ca. 30% pauschale Abgaben leistet ist der Betrag für den Trainer steuerfrei und der WK Abzug entfällt somit, es wäre jedoch eine Möglichkeit das der Verein zusätzlich steuerfreie Fahrtkosten erstattet, wenden Sie sich am Besten einmal an den steuerlichen Berater des Vereines.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Zingelmann