In einem Mietvertrag der im Januar 2001 geschlossen wurde, steht zur Mietdauer, das dieser Vertrag erstmals zum 31.01.2005 gekündigt werden darf.
Wird dieses Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters vorzeitig aufgelöst, so ist eine Monatsmiete netto/kalt für den „erhöhten Verwaltungs- und Vermietungsaufwand“ als „Pauschalabgeltung“ zu zahlen.
Angenommen, der Mieter hat durch geänderte Lebensumstände eh schon Schwierigkeiten, die Miete zu zahlen, und möchte nun vorzeitig kündigen, so wird Ihm das noch zusätzlich erschwert, durch die obige „Strafzahlung“…
In einem Mietvertrag der im Januar 2001 geschlossen wurde,
steht zur Mietdauer, das dieser Vertrag erstmals zum
31.01.2005 gekündigt werden darf.
Wird dieses Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters vorzeitig
aufgelöst, so ist eine Monatsmiete netto/kalt für den
„erhöhten Verwaltungs- und Vermietungsaufwand“ als
„Pauschalabgeltung“ zu zahlen.
Hier kommt es auf die Höhe an. Monatsmieten bis 400 EURO werden durchaus von Gerichten anerkannt. Wobei solche Vereinbarungen oft von sogenannten gewerblichen Vermietern mit dem Mieter vereinbart werden und der Wohnungseigentümer tritt hier nicht offiziell auf, sondern hat die Miete und die Nebenkosten einem anderen überlassen. Derartige Verträge haben meist einen Staffelmiete, oft auch unzulässige Nebenkosten wie Einbauküchen und Tiefgaragenstellplätze, die mehr als 0,50 EURO pro qm entsprechen.
Angenommen, der Mieter hat durch geänderte Lebensumstände eh
schon Schwierigkeiten, die Miete zu zahlen, und möchte nun
vorzeitig kündigen, so wird Ihm das noch zusätzlich erschwert,
durch die obige „Strafzahlung“…
Hier ein Hinweis. Solche Vermieter kassieren oft nicht nur diese Monatsmiete sondern verlangen gleichzeitig, dass der Mieter einen Nachmeiter stellt. Diese Vereinbarung von einem Mietexperten bei einem Mieterverein prüfen lassen.
Hier kommt es auf die Höhe an. Monatsmieten bis 400 EURO
werden durchaus von Gerichten anerkannt. Wobei solche
Vereinbarungen oft von sogenannten gewerblichen Vermietern mit
dem Mieter vereinbart werden und der Wohnungseigentümer tritt
hier nicht offiziell auf, sondern hat die Miete und die
Nebenkosten einem anderen überlassen. Derartige Verträge haben
meist einen Staffelmiete, oft auch unzulässige Nebenkosten wie
Einbauküchen und Tiefgaragenstellplätze, die mehr als 0,50
EURO pro qm entsprechen.
Hier ein Hinweis. Solche Vermieter kassieren oft nicht nur
diese Monatsmiete sondern verlangen gleichzeitig, dass der
Mieter einen Nachmeiter stellt. Diese Vereinbarung von einem
Mietexperten bei einem Mieterverein prüfen lassen.
Danke Günter,
in diesem Fall liegt die Miete weit über 400 Euro, auch hat dieser Vertrag eine Staffelmiete vereinbart. Ich danke Dir für Deine Antwort, und werde Deine Empfehlung, einen Mietexperten eines Mietervereins einzuschalten, weiterleiten.
Mietrecht und Mieterschutzportal:
Zunächst Sind grundlegende Vertragsgegebenheiten zu klären, da es sich wohl um einen Zeitmietvertrag handelt in dem besondere Vereinbarungen zur Kündigung geregelt worden sind als Individualvereinbarung.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
mir ist nun nicht ganz klar, trotz der HP, die ich beischt habe, welche Kosten ich tragen muss. Denn aus der HP geht letztlich hervor, dass ein Mitglied monatliche Kosten hat. Was muss ich rechnen, wenn ich mich anmelde. Denn hier in wer-weiss-was wird kostenlos Auskunft erteilt.