Pauschalabrechnung

Hallo Forumsmitglieder,

ich habe einige Fragen zu Sachverhalt:
Bei einen Vor-Ort Besichtung habe ich einen Stundenaufwand für Gartenabräumarbeiten (Baumfällung, Wurzelstockfräsen oder Ausbaggern der Wurzelstöcke und einplanieren) von 1,5 - 2 Tage von einen Gartenbaumeister genannt bekommen. Nach Aussage müsste ich mit einem Geldbetrag von 1500,- bis 2000,-€ netto rechnen.
Die Arbeiten wurden in weniger als 5 Stunden durch 2 Personen zu unserer Zufriedenheit durch geführt.
Der Rechnungsbetrag lautet jetzt 2000,- netto.

Der Arbeitslohn wurde mit 500,-€ (= 50,-€/Std.)netto ausgewiesen.
Die zusätzlichen Maschinenkosten (weniger als 10h Maschinenstunden, Handarbeit gibt’s ja auch noch!) von über 1500,- (= 150,-€/h)sind mir nicht nachvollziehbar.
Es gibt keinen schriftlichen Auftrag und keine Stundennachweis.

Ich habe per E-mail reklamiert und um detaillierte Rechnungsaufstellung gebeten.
Die Frist läuft noch ein paar Tage.

Wie soll ich mich weiter verhalten? Arbeitslohn bezahlen?
Wie schaut die Rechtslage aus?

Danke

Gruß

Klaus

Sie haben also einen Kostenvoranschlag erhalten und die Arbeiten wurden ordnungsgemäß zu einem Preis, der im Rahmen diesen Kostenvoranschlages lag, ausgeführt.
Rechtlich gesehen gibt es an der Rechnung nix zu beanstanden, also müssen Sie diese insgesamt bezahlen.

Hallo Klaus,
das fällt unter Vertragsrecht, da kenne ich mich leider nicht gut aus und möchte daher hier keinen Tipp geben. Aber sicher findet sich noch ein besserer Experte, der die Frage beantworten kann.
Gruß florestino

Hallo Klaus,

wie es rechtlich aussieht kann ich nichts weiter dazu schreiben, aber moralisch:
Zitat:" zu unserer Zufriedenheit durch geführt"
Ist schon mal ne gute Sache
Wenn der Arbeitslohn sich auf 50€/h auf 2 Leute bezieht sind das 25€/h für jeden, das geht noch, dann die Maschinenkosten, wenn man sich Maschinen ausleiht, bezahlt man locker das selbe oder mehr.

Es ist natürlich etwas happig, für nicht einmal 5 Stunden 2000€ zu bezahlen, aber extreme Preise sind nicht aufgeführt.

Hallo,
es ist nicht einfach ohne die Rechnung im Detail darauf einzugehen. Auf eine genaue Rechnungsaufstellung hast Du natürlich Anspruch. Die Lohnkosten von € 50,- erscheinen mir zu hoch. Die Maschinenstunden sollten auf jeden Fall nachgewiesen werden. Diese sind natürlich für eine Kettensäge z.B. weit überzogen.Um eventuelle Gerichtskosten für dich zu vermeiden solltest Du den von dir anerkannten Rechnungsbetrag anweisen und darauf hinweisen, dass die Restzahlung erst erfolgt wenn dir die entsprechenden Nachweise vorliegen und von dir anerkannt werden. Sobald dir die Aufstellung vorliegt solltest Du diese an die Kreishandwerkskammer senden und um Stellungnahme bitten.
Grüße
Paulroster

Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Es gibt keine Kostenvoranschlag, es gab keinen schriftlichen Auftrag, es gab keine Auftragsbestätigung und es gab keinen Zeitnachweis!

Danke für die Unterstüzung.
Der Arbeitslohn von 50,-€/h(netto) bezieht sich auf einen Arbeiter. Wenn man mal überschlägt, dass ein Bagger mit Fahrer 100,-€ in , der Stunde kostet, dann sind wir bei 10x100=1000,-€ und nicht das Doppelte.

Danke für dieses Tipp mit der Handwerkskammer.

Hallo Klaus,

hat die Firma den mündlich zugesagten Kostenrahmen überschritten? Nein, auch wenn dieser am oberen Ende liegt. Die Arbeiten wurden zu deiner Zufriedenheit erledigt.
Hättest du was gesagt wenn die Firma mit weniger Maschieneneinsatz vier Tage benötigt hätte? Eher auch wohl nein.

Den deiner deiner Meinung nach zu hohen Betrag hättest du vermeiden können, wenn du den Auftrag ausgeschrieben hättest. Dann wäre ein faires Angebot dabei gewesen. Notfalls mittels Ausschreibungsservice.
Hinterher am vorher vereinbarten Preis verhandeln zu wollen ist immer ungünstig, ausser es gibt einen sachlichen Grund.

mfG

Hallo,
ich würde vorerst nicht zahlen und nochmals eine detaillierte Rechnungsaufstellung schriftlich anfordern.

Zur Rechtslage bin ich aber leider auch überfragt.

Hallo,
Erst einmal abwarten wie der Gartenbaumeister auf die Reklamation der Rechnung reagiert, denn mit der Reklamation sind zunächst sämtliche Fristen gehämt. Vorausgesetzt der Gartenbaumeister hat eine E-Mail-Adresse als Kontakt angegeben, so daß Sie davon ausgehen können, daß es die Reklamation auch liest? Andernfalls würde ich diese per eingeschriebenen Brief
nochmal nachreichen!
Mit freundlichen Grüßen
gotte

Ich nix wissen

Hallo
oh das sind ja stolze Preise !
Das klingt so als ob ihr einen Objektlohn ausgemacht habt.
Wenn das so ist bedeutet es ein fester Preis für eine bestimmte Arbeit.
Da wäre es total egal ob in 5 Tagen oder 5 Stunden der Job erledigt ist.
Aber da sind Werkzeuge und zB Entsorgung inklusive !
Meine mum hatte mal eine Fa wg. Rasen mähen da und da war von Anfahrt über iten und Entsorgung alles drin + Rechnung.
Die Arbeiten musst du sicher bezahlen, es klingt als ob der Preis ok wäre, aber die Maschinen extra das denk ich mal ist überzogen und nicht recht . Das würde ich nicht bezahlen also erstmal reklamieren ! Dass das extra kostet hatte es sicher vorher angeben müssen. Ist es schriftlich notiert sieht es schlecht aus…
Ich hoffe es klärt sich alles für dich positiv.
Alles gute

Hei,
bei Verträgen geht`s immer um zwei Fragen:
Worauf haben sich die Vertrag Schließenden geeinigt und kann man das im Zweifel belegen?

Geeinigt hat man sich offensichtlich über die Durchführung bestimmeter Gartenarbeiten, und die sind offenbar erledigt worden.
Geeinigt hatte man sich auch auf eine Kostenobergrenze von 2000€, und die ist offenbar nicht überschritten worden.

Fraglich könnte sein, ob die Zeitkalkulation des Anbieters Bestandteil des Vertrages war - ich fürchte nein, weil im umgekehrten Fall wäre ein höherer Betrag als 2000 € ja auch nicht akzeptiert worden.

Schließlich geht`s um die Frage, ob man sich auf einen Pauschalpreis oder auf eine differenzierte Bezahlung der einzelnen Leistungselemente geeinigt hatte, also Maschinenstunden, Mannstunden usw.

Ich fürchte, auch das war nicht Vertragsgegenstand.

Es sei denn (Frage 2), jemand kann bezeugen, dass man sich auf einen Stunden und Aufwand abhängigen Preis geeinigt hat und die jeweiligen Faktoren/Kriterien zumindest genannt worden sind (zB Verrechnungssätze).

Hört sich aber auch nicht danach an, bleibt also:

Vertragsgegenstand waren die Gartenarbeiten.
Der Verrichtung war mit bis zu 2000 € zu bezahlen, Vage Kriterien für einen minderen Betrag könnte der überschlägig kalkulierte Stunden- bzw Tagesansatz gewesen sein, wurde aber auch nicht konkretisiert.
Arbeiten verrichtet - Betrag zahlen.

Tipp:
Mit dem Leistungserbringer reden und nicht streiten.
Bestimmt ist er bei dem geringen Aufwand auch mit 250 € weniger einverstanden…

Grebnell

Hallo Klaus,

nach Deiner Schilderung sieht es so aus, als hättest Du mündlich einen Pauschalvertrag abgeschlossen. In so einem Fall bietet der Auftragnehmer eine Pauschalsumme für feste Leistungen an, egal welchen Aufwand er letztendlich hat. Hier war allerdings ein Spielraum für die „Pauschalsumme“ angegeben. Der Auftragnehmer hat diesen Rahmen voll ausgeschöpft, aber nicht überschritten. Stutzig macht mich, dass er den Arbeitslohn ausgewiesen hat. Die übrigen Kosten auszuweisen, erfordert natürlich größeren Aufwand, wenn er das noch nie gemacht hat.
Da keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, sehe ich dennoch nur eine Preisminderungschance in einer persönlichen Einigung.

Gruß
Makimo

leider hast du dir keinen schriftlichen vertrag gemacht,ein großer fehler.ich würde dir emphelen mache dich schlau im netz was es bei anderen firmen kostet und wende dich an die verbraucherschutzzentrale.
du hast recht ,das ist wirklich abzocke.solche arbeiten sind zwar nicht mit ein paar hunderter zu machen-aber 2000 sind unrealistisch.

Hallo,

ich würde mich bei der handwerkskammer erkundigen.
Wenn sie nur 5h da waren kann die zahl der Maschinenstunden nicht stimmen, der Preis pro Maschinenstunde ist m.E. wesentlich zu hoch.
50€ netto/ arbeitsstunde ? Waren das zwei Garten baumeister???

lg aPPALOOSA

Ende Pauschalabrechnung
Besten dank an alle für die guten Tipps.
Wir haben uns mit dem Gartenmeister außergerichtlich geeinigt. Ein hoher Preisnachlass wurde gewährt, dennoch sind die Stundenkosten über dem üblichen Niveau geblieben (42,-€ Gartenmeister und 80,-€ Wurzelstockfräse netto - ohne MwSt.).
Bei einem anderen Gartenbau-Unternehmen habe ich nach Preise schriftlich angefragt, seit über einer Woche keine Antwort.
Anscheinend gibt es hier zwei Richtungen, die Einen die Aufträge unseriös anbieten und die Anderen die es nicht mehr nötig haben sich um Kundschaft zukümmern.
Danke

Gruß
Klaus