… dann kosten?
ich habe meinen Fußboden revovieren lassen und es war eine pauschale von 1500 Euro ausgemacht. Bezahlen soll ich jetz 4000 Euro, angeblich wegen Mehrkosten. Auf der Rechnung ist aber nichts detaliert aufgeführt, Leider habe ich schon bezahlt, Habe jetzt schon 3 mal eine Auflistung der Rechnung beantragt. Der Fußboden ist jetzt abgesunken weil der Untergrund nicht richtig verarbeitet wurde. Ich habe extra einer Fa. den Auftrag erteilt u. bin total unglücklich.Jetzt muss ich die ganze Küche wieder ausräumen u. der „Meister“ sagt ich könne 3 Tage die Küche nicht nutzen.Kann ich ihm meine Unkosten (essen gehen) in Rechnung stellen? PS: Auf der Rechnung hat er stehen: Meisterarbeit!
Wenn Du ein schriftliches Angebot hattest, hättest Du erst einmal
nur das zahlen müssen, was angegeben war. Wenn nach Beginn der
Arbeit festgestellt wird, daß es Probleme gibt, teilt eine seriöse
Firma dies schnellstens dem Auftraggeber mit!! Tut sie das nicht, ist es ihr Problem und kann auf den Kosten sitzen bleiben. Geh mal zur Handwerkskammer, dort gibt es eine kostenlose Schlichtungsstelle.
Wenn er ein „Meisterbetrieb“ ist, sollte er auch in der Innung sein.
Drohe ihm damit zu seiner Innung zu gehen und sich zu beschweren und schau, wie er reagiert.Auf den Kosten für Dein „essen gehen“ wirst Du wohl sitzen bleiben…
Gruss Falko-Glasermeister
Hallo !
der Sinn einer „Pauschale“ ist ja gerade,das man keine Einzelaufstellung bekommt,wie bei einer Rechnung nach m²,Arbeitsstunden und Materialkosten.
Es soll alles mit der Pauschale abgegolten sein. Wenn ein Handwerker so etwas anbietet,dann muß der aber auch alles bedenken,er muß die Sache vorher ansehen und mögliche Probleme abklären.
Es darf ihn während der Arbeit nichts Unvorhergesehenes überraschen und zu Nachforderungen führen.
Wenn es so wirklich vereinbart war, Pauschale oder Festpreis für eine bestimmte Arbeit/Leistung dann gibts KEIN Geld zusätzlich.
Ausnahme,wenn der Kunde jetzt noch abweichendes bestellt,teureres Material z.B. als das was vereinbart war.
Auch ein Festpreis oder eine Pauschale muß fachgerecht und ordentlich ausgeführt werden. Ist es nicht so,dann reklamiert man. Das muss man jetzt auch machen,man hat aber Nachteile,weil bereits alles bezahlt wurde(und wohl auch zuviel). Das Geld als Druckmittel für eine berechtigte Nachbesserung entfällt.
Man muss nun den Mangel reklamieren,eine Frist zur Behebung setzen und ankündigen sonst das Geld zurückzufordern.
Misslingt das,dann bleibt nur eine Klage.
Also Rechtsrat einholen.
Wichtig ist aber das A und O,der Vertrag,was wurde vereinbart zum Preis.
Warum wurde denn bereits bezahlt,noch dazu viel mehr als vereinbart ?
MfG
duck313
Hallo
Wenn er ein „Meisterbetrieb“ ist, sollte er auch in der Innung
sein.
Entschuldige, aber eine Innungsmitgliedschaft ist nicht Pflicht. Auch deutet eine beworbene Mitgliedschaft nicht darauf hin, daß der Betrieb besonders ordentlich arbeitet. Für die Qualität der Arbeit hat eine Innungsmitgliedschaft keine Bedeutung.
Hans