Durch ein Versäumnis des für die Personalverwaltung zuständigen Rechenzentrums wurden die pauschalbesteuerten Arbeitgeberleistungen für Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der Vorjahre nicht in den jeweiligen Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen. Nachdem dies in einer Betriebsprüfung auffiel, wurden in der Lohnsteuerbescheinigung für 2012 die Arbeitgeberleistungen für insgesamt drei Jahre eingetragen, insgesamt 9.600 €. Ist das korrekt und vorallem wie geht man damit in seiner Lohnsteuererklärung um? Kann man dem die Rechnungen für das Jahresabo aller betroffenen Jahre gegenüberstellen? Könnten die Lohnsteuerbescheinigungen der Vorjahre ergänzt bzw korrigiert werden?
Hallo,
nein ich denke , das ist falsch.
Die Angaben sind in den Jahren bei ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung nachzuholen. Das Finanzamt könnte den Bescheid nach § 173 AO neue Tatsachen problemlos ändern.