Hallo!
Ich habe zwei Fragen:
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Wenn die vom Arbeitgeber gezahlten „pauschalbesteuerten Fahrtkosten“ die tatsächlichen Fahrtkosten (km x Tage x 0,30 EURO) nicht decken, kann dann im Jahresausgleich die Differenz unter den Werbungskosten mitaufgeführt werden?
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Wann können sich pauschalbesteuerte Fahrtkosten beim Jahresausgleich negativ für den Arbeitnehmer auswirken?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Yvonne
- Wenn die vom Arbeitgeber gezahlten „pauschalbesteuerten
Fahrtkosten“ die tatsächlichen Fahrtkosten (km x Tage x 0,30
EURO) nicht decken, kann dann im Jahresausgleich die Differenz
unter den Werbungskosten mitaufgeführt werden?
Du meinst die Einkommensteuererklärung, oder?
Dann: Ja
- Wann können sich pauschalbesteuerte Fahrtkosten beim
Jahresausgleich negativ für den Arbeitnehmer auswirken?
Wieder die ESt-Erklärung?
Dann: Gar nicht.
Das schlimmste was passieren kann ist, dass zu viel ausbezahlte pauschalbesteuerte Fahrtkosten nachversteuert werden müssen.
Ja, es geht um die ESt-Erklärung. Vielen Dank!
Guten Tag,