Pauschalbesteuerung geringfügige Entlohnung

Hallo zusammen,

ich steige bei der Besteuerung bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 SGB IV nicht so wirklich durch.

Wann sollte man die Möglichkeit einer pauschalen Versteuerung von 2 % nutzen? Und wie bekommt man heraus, ob man die Pauschalversteuerung nutzen sollte oder lieber individuell nach Lohnsteuerkarte?

Über eine Erklärung, die man im Gegensatz zum „Beamtendeutsch“ im Antrag verstehen kann, wäre ich sehr dankbar.

Gruß
Sebulon123

Im Prinzip ganz einfach-wenn der AG die Pauschsteuer trägt, und nicht drum fragt, kanns dem AN wurscht sein.
Wenn die Pauschsteuer auf den AN abgewälzt werden soll, sollte man auf Lohnsteuerkarte abrechnen lassen, wenn man sonst keine Einkünfte hat.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung, bei der man max. 400 EUR verdient und mit Steuerklasse 1 würde man doch wahrscheinlich eh keine Steuern zahlen müssen oder?

Nein, außer man hat noch andrere Einkünfte!