Hallo zusammen,
ich steige bei der Besteuerung bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 SGB IV nicht so wirklich durch.
Wann sollte man die Möglichkeit einer pauschalen Versteuerung von 2 % nutzen? Und wie bekommt man heraus, ob man die Pauschalversteuerung nutzen sollte oder lieber individuell nach Lohnsteuerkarte?
Über eine Erklärung, die man im Gegensatz zum „Beamtendeutsch“ im Antrag verstehen kann, wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Sebulon123