Hallo,
bei einer Pauschalbesteuerung ist es ja so, dass zunächst der AG Steuerschuldner ist, er die Kosten aber auf den AN abwälzen kann. Gibt es auch die Möglichkeit, nur z.B. die Hälfte der Kosten oder einen beliebigen anderen Zwischenbetrag abzuwälzen oder gibt es nur die Möglichkeiten dass entweder AG oder AN alles bezahlt?
Danke und Gruß
Granini
Hmm weiß das keiner oder ist die Frage doof formuliert?
Ich beziehe mich z.B. auf die Pauschalbesteurung von Mahlzeiten im Betrieb.
Wär schön, wenn noch jemand die Antwort wüsste. 
Hmm weiß das keiner oder ist die Frage doof formuliert?
Ich beziehe mich z.B. auf die Pauschalbesteurung von
Mahlzeiten im Betrieb.
Wär schön, wenn noch jemand die Antwort wüsste. 
Das ist eine rein arbeitsrechtliche Frage. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer das vereinbaren, kann auch die Hälfte überwälzt werden, der pauschalen Lohnsteuer ist das egal.
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Vielen Dank, es hätte ja eine unsinnige Regelung geben können, die eine Splittung ausschließt, man weiß ja nie. 