Pauschalbesteuerung

Liebe Experten,

eine Mitarbeiterin hat eine Lebensversicherung. Nun soll diese mit dem Jahresbetrag von bsplw. 1.700 pauschal versteuert werden.

In Lexware L+G gibt es keine Option „Pauschalbesteuerung“. Ist das gleichzusetzen mit einer Direktversicherung, deren Wert ich dann als „Zusatzleistung“ eingebe und die dann mit 20% pauschal versteuert wird???

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort im voraus!!

Lieben Gruss
Anna

Hallo Anna,

Ist
das gleichzusetzen mit einer Direktversicherung, deren Wert
ich dann als „Zusatzleistung“ eingebe und die dann mit 20%
pauschal versteuert wird?

ja. Aaaber:

Damit ist ja noch nicht das Dreizehnte umgewandelt. D.h. der gleiche Betrag 1.700 muss mit negativem Vorzeichen auch noch in die Abrechnung, behandelt wie „Einmalzahlung“, „Sonderzahlung“ oder wie auch immer Haufe das nennt.

Und damit ist die Versicherung auch noch nicht bezahlt. D.h. der Betrag muss auch noch in die Netto-Abzüge rein, weil er ja nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden darf.

Und ein letzter Punkt: Wer soll die pauschale LSt tragen? AG oder AN? Wenns der AG ist, ok. Wenns der AN ist, sag Bescheid, dann kommt diese Operation auch noch.

Schöne Grüße

MM

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort im voraus!!

Lieben Gruss
Anna

Noch eine Frage

Lieber Herr May,

erst einmal vielen Dank für die Ausführungen.

Der AG zahlt die Lohnsteuer, wenigstens das Problem ist gelöst :smile:

Aber diese Sache mit dem „Dreizehnten“ habe ich noch nicht ganz verstanden.

Die Abrechnung sieht nun so aus, dass im Lohnart-Feld
„Direktvers. Zusatzleistung“ 1.700 steht, das Steuerbrutto jedoch
ausschließlich dieser 1.700 berechnet wurde und in den Netto-Abzügen
steht dieser Betrag dann noch einmal als Abzug.

Unter’m Strich bekommt der Mitarbeiter genau das gleiche Geld wie immer.
Ist das so korrekt? Bin etwas unsicher mit diesem „Dreizehnten…“

Hoffentlich hab ich es richtig gemacht.

Lieben Gruss

Anna

Hallo Anna,

bei uns daheim hat man zu Pfarrer, Tierarzt, Lehrer, verdiente Großväter usw. „Ihr“ gesagt, zueinander „Du“, und „Sie“ war als eine Art Beleidigung für Zugereiste und Verwaltungsbeamte reserviert. So ähnlich ists hier im Forum…

Wenn ichs richtig sehe, ist bei Haufe der Nettoabzug schon an die Lohnart „Direktversicherung“ gekoppelt, soweit ok.

Zum Thema „Umwandlung des Dreizehnten“: Die besondere Behandlung bei der Lohnsteuer funktioniert bloß, wenn eine Einmalzahlung (13. Gehalt, Weihnachtsgeld, Bonus usw.) für die Bedienung der Versicherung verwendet wird. Wenn das Netto, was Du jetzt stehen hast, ziemlich oder genau das ist, was sonst auch da steht, scheint es in dem laufenden Monat keine Sonderzahlung oder Einmalbezug zu geben. Der Vorteil der Direktversicherung ist damit teilweise verloren.

D.h. es gibt nochmal Schmerzen: Die Kiste kommt nicht in die Dezemberabrechnung, sondern in eine Wiederholung für November (falls da ein 13. Gehalt abgerechnet worden ist) - „zeitnah“ sind wir ja noch, dann wird das auch akzeptiert. Bloß: Wie und ob diese Wiederholung bei Haufe funktioniert, muss ich an die Cool Line von Haufe weitergeben.

Schöne Grüße

MM