Hallo!
Bei Autounfällen gibt es meines Wissens nach Pauschalbeträge für einen
Mietwagen die man dem Unfallverursacher in Rechnung stellen kann (für
die Reparaturzeit).
Gibt es das auch für Fahrradfahrer?, d.h. kann ich ein Mietfahrrad
geltend machen?
Danke vorab
Matthias
Diese Art Leistung könnte versicherungsmässig ja höchstens über die Private Haftpflichtversicherung des Gegners laufen.
Allerdings wird auch beim Auto nur geleistet wenn man nachweist das man auf das Auto angewiesen ist, also ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Dies kann z.B. sein wenn eine Arbeitsstätte nur durchs Auto günstig zu erreichen ist oder auch andere Gründe.
Bei einem Fahrrad denke ich das sich der Sachverhalt schwieriger darstellt. Öffentliche Verkehrsmittel, Auto usw. .
Grundsätzlich kriegt auch nicht pauschal jeder einen Leihwagen vom Versicherungsgegner nur weil sein Fahrzeug kaputt ist.
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