Pauschalbetrag werbungskosten ?

Hallo,
wie ist das den mit diesem pauschalen betrag von etwas über 900 euro, die das finanzamt automatisch als werbungskosten, ohne nachweis, nimmt.
wenn man also mal angenommen 2010 300 euro steuern bezahlt hat, bekommt man die dan sowieso wieder und muß nur alles über 900 euro (ist ja hier nicht der fall) nachweisen, oder wie ist das gemeint ???
danke

wie ist das den mit diesem pauschalen betrag von etwas über
900 euro, die das finanzamt automatisch als werbungskosten,
ohne nachweis, nimmt.

wenn man also mal angenommen 2010 300 euro steuern bezahlt
hat, bekommt man die dan sowieso wieder und muß nur alles über
900 euro (ist ja hier nicht der fall) nachweisen, oder wie ist
das gemeint ???

Zum Wiederbekommen der Steuer vom Finanzamt muß man eine Einkommensteuererklärung abgeben. Im Rahmen der sich anschließenden Einkommensteuerveranlagung werden die Einnahmen (z. B. Bruttolohn) um die Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, aber mindestens die angesprochene Pauschale von etwas über 900 Euro) gemindert, davon werden noch Sonderausgaben (z. B. Versicherungen) abgezogen, so daß sich ein sogenanntes zu versteuerndes Einkommen ergibt. Darauf wird die Einkommensteuer (und ggf. SolZ und KiSt) berechnet. Wenn diese Steuer niedriger als die angesprochenen 300 Euro Steuern ist, führt es zu einer Erstattung, wenn die Beträge gleich sind, passiert gar nichts und wenn die Einkommensteuer höher als die bereits bezahlte Steuer ist, dann muß man die Differenz ans Finanzamt nachzahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald