die Gemeinde will die Bezahlung der Hortbetreuung ändern.
Sie möchte das Essensgeld zusammen mit den Betreuungskosten abbuchen.
So bezahlt man das Essen, auch wenn das Kind krank ist. Weiß einer ob
das überhaupt rechtlich so geht?
In den Ferien haben sie es schon einfach so gemacht. Man konnte die
Kinder nur wochenweise anmelden, obwohl sie nur 4 Tage gehen, soll
man fünf Tage das Mittagessen bezahlen.
Hallo,
im Prinzip hat die Gemeinde dazu eine sogenannte
Satzung zur Gebührenordnung über die Benutzung von Kindergarten(hort).
Dort ist beschrieben wie hoch die Betreuungskosten
zur Benutzung ist.
Ich weiß in unserem Kindergarten/hort ist es auch so, wenn meine Tochter z. B. 3 Tage krank gewesen ist, haben die ebenso Mittagsessensgebühr u. Betreuungsgebühr in Rechnung gestellt.
Genauso als wir außerhalb der Ferien 1 Woche nicht
da gewesen sind mußten wir trotzdem bezahlen.
Es ist ratsam mal in die Satzung zu schauen und ebenso
mal andere Eltern zu fragen ob es bei denen genauso war, das die zahlen mußten.
Ich habe z.B. bei unserem Kiga gehört, das bei sog. Alleinerziehenden die Gebühr in diesem Fall nicht erhoben wird.
LG Holger
nach meinem Wissen denke ich das es wahrscheinlich rechtens ist, Essensgeld trotzdem Abbuchbar ist, selbst wenn dein Kind krank ist mußt du ja auch die Hortgebühren bezahlen und so wird es mit dem Essensgeld auch sein. Weißt nicht ob ein Vertrag
besteht mit der Hortbetreuung.
Mischkalkulationen sind zulässig, wenn der Vertragspartner dem zustimmt. Wenn es die tageweise Abrechnung nicht mehr im Programm gibt, die einzige Wahl, sorry!
Hallo alle zusammen,
die Gemeinde will die Bezahlung der Hortbetreuung ändern.
Sie möchte das Essensgeld zusammen mit den Betreuungskosten
abbuchen.
So bezahlt man das Essen, auch wenn das Kind krank ist. Weiß
einer ob
das überhaupt rechtlich so geht?
In den Ferien haben sie es schon einfach so gemacht. Man
konnte die
Kinder nur wochenweise anmelden, obwohl sie nur 4 Tage gehen,
soll
Da werden Sie sich wohl abfinden müssen, wenn das die Regeln des Hortes sind. Wir haben für unsere Kinder „Milchgeld“ für die Pause zu bezahlen: 1mal pro Monat. Wenn sie krank sind und ihre Milch nicht brauchen können bekommen wir auch kein Geld zurück.
Also akzeptieren!!!