wir führen eine kleine Firma in der Rechtsform GbR. Nun würde ich gerne an die Gesellschafter eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von z.B. 50 Euro zahlen für Telefonate, Fahrtkosten, etc. Zusätzlich beabsichtige ich bei Teilnahme ein Sitzungsgeld für die monatlichen Gesellschafterversammlungen von z.B. 30 Euro zu zahlen.
Spricht hier etwas dagegen? Oder verlangt das Finanzamt wirklich jeden Aufwand mit konkreten Belegen? Gibt es hier eine Kleinregelung, bzw. Grenze?
sowas würde als gewinnneutrale privatentnahme gewertet werden. erstattungen mit gewinnminderung nur gegen belegvorlage. sie können ja fahrtkosten (bahn) oder nachweise für gefahrenen km mit pkw angeben etc. aber pauschal geht nix.
teilnahmegebühren für sitzungen??? was seit ihr denn für ein verein? investmentclub? sowas geht IMMER als privatentnahme und hat nix in der gewinnermittlung zu suchen. das gleiche gilt für aufwandsentschädigungen für geschäftsführertätigkeit der gesellschafter.