im Moment ist die Rede von einer Heraufsetzung der Einnahmen auf etw 30.000 € für Freiberufler und Kleinstunternehmer, für die pauschal 50% als Betriebskosten abgesetzt werden können.
Zunächst einmal zum Verständnis - wenn ich ab 2004 tatsächlich nur - hm - beispielsweise 25.000 € Gesamteinnahmen habe, kann ich dann ohne Nachweise 50% davon pauschal als Betriebskosten absetzen?
Galt eine solche Pauschalregelung bereits für das Jahr 1999 nur eben mit geringeren Höchstsätzen (es ist die Rede von 17.500 €).
dies ist eine idee von wirtschaftsmin. clement. es ist tatsaechlich so, das sogen. „kleinstunternehmer“ einfach 50% ihres umsatzes als gewinn versteuern und mehr nicht. sie muessen also nur einnahmen aufzeichnen.
das problem: ich glaube EU-richtlinienkonform sind solche vereinfachungen nur bis (es sind bestimmt die) 17500 EUR einnahmen. da deutschland bis 30TEUR vereinfachen will, ist ersteinmal eine EU-genehmigung fällig. es kann sich also noch viel verändern beim grossen vorhaben.
im übrigen gab es in den letzten 10 jahren (davor sicherlich auch nicht, leg ich aber nicht meine hand ins feuer) keine solche innerdeutsche regelung.
also, gesetzeswege beachten und internetseiten der bundesministerien beobachten.
das problem: ich glaube EU-richtlinienkonform sind solche
vereinfachungen nur bis (es sind bestimmt die) 17500 EUR
einnahmen. da deutschland bis 30TEUR vereinfachen will, ist
ersteinmal eine EU-genehmigung fällig. es kann sich also noch
viel verändern beim grossen vorhaben.
im übrigen gab es in den letzten 10 jahren (davor sicherlich
auch nicht, leg ich aber nicht meine hand ins feuer) keine
solche innerdeutsche regelung.
Heißt das, daß es eine EU-Regelung gibt, der deutsche Gesetzgeber sie aber mal wieder nicht umgesetzt hat, oder ist das eine Eu-Kann-Regelung (gibt es sowas)?
nur mal so…
…bei dieser Art der Aufzeichnung wird es sicher spielend leicht sein, eigene Ansprüche zu belegen oder Kredit von einer Bank zu bekommen Die Vereinfachung wird daher wohl ebenso effizient sein wie die bei Einnahme-Überschuss-Rechnungen per EDV.
Also machen wir alles wie bisher weiter. Ob das den Aufschwung bringt?!
habe leider keine quelle zur hand, es handelt sich um eine kann-vorschrift der EU mit rahmen. in deutschland wird diese kann-regel bisher nicht genutzt (in welchen anderen ländern weiss ich nicht). problem: deutschland will dies nun auch im nationalen recht einführen, aber gleich den rahmen sprengen… also erst mal laut klappern um dann auf schleichfahrt ins ziel zu kommen…