Hallo zusammen,
wenn man bei der Einkommenssteuererklärung die Angaben machen muss
dass die Ehefrau über eine selbständige Tätigkeit Umsätze in Höhe von Euro 8.200 gemacht hat (Umsatzsteuererklärung liegt dem FA schon vor)
kann man dann in der Gewinnermittlung/EÜR pauschale Betriebsausgaben in Höhe von Euro 2.455 ansetzen? Gewerbe ist „kaufm. Dienstleistungen“.
Welche Auswirkungen hat dieser Umstand bei der Zusammenveranlagung auf die ermittelte Lohnsteuerstattung (Erstattungsbetrag laut Lexware ca. Euro 2.500).
Danke für helfende Infos.
Gruß
daß die Ehefrau über eine selbständige Tätigkeit Umsätze in
Höhe von Euro 8.200 gemacht hat (Umsatzsteuererklärung liegt
dem FA schon vor)
kann man dann in der Gewinnermittlung/EÜR pauschale
Betriebsausgaben in Höhe von Euro 2.455 ansetzen? Gewerbe ist
„kaufm. Dienstleistungen“.
Ja, man kann. Das Finanzamt wird es voraussichtlich ablehnen!
Welche Auswirkungen hat dieser Umstand bei der
Zusammenveranlagung auf die ermittelte Lohnsteuerstattung
(Erstattungsbetrag laut Lexware ca. Euro 2.500).
Wenn man die restlichen Einnahmen und Ausgaben kennen würde, könnte man dazu eventuell eine realistische Äußerung geben. Aber da die pauschalen BA ohnehin abgelehnt werden, müßte man die Glaskugel zu Rate ziehen…
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Hallo Herr Ronald (oder Ronald?),
vielen Dank für die Info.
Und die Pauschale wird einfach abgelehnt?
Die restlichen Einnahmen/Ausgaben sind „normal“.
Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Ehemann) abzügl. Werbungskosten.
Daraus resultiert die angegebene voraussichtliche Erstattung.
Ich hoffe die Informationen bringen „Licht ins Dunkel der Glaskugel“.
Vielen Dank.