Hallo, für viele Kosten gibt es eine Pauschale.
Bei einem anerkanntenm Arbeitszimmer kann man derzeit 1050 € als Pauschbetrag absetzen. Kann die Behörde verlangen, dass die anteiligen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer, dass nebenberuflich genutzt wird, ermittelt werden? Wie sieht es aus, wenn die Baukosten nicht mehr ermittelt werden können, weil die Errichtung zu lange her ist?
Kann die Ausrüstung des Arbeitszimmers festgelegt werden?
Wenn die Ausstattung nicht nach Vorgaben des Amtes dem „typischen“ Büro entspricht ist dann der Verwendungszweck anzuzweifeln?
Beispiel: Wintergarten wird pauschal als „privat“ angesehen. Dort gibt es auch keine typischen Büromöbel. Einen Drucker könnte man beispielsweise in einem normalen Dielenschrank unterbringen. Auch eine Sitzgruppe kann aus rel. gemütlichen Stülen und einem runden Tisch bestehen. An einer Wand kann eine Leinewand herausgerollt werden und ein Beamer projeziert eine Präsentation darauf. Also: Ist ein „typisches Behördenbüro“ gefragt, um als Arbeitszimmer anerkannt zu werden?
Danke hhm - Zu viele Fragen? Na ja, hier sind doch Experten-oder?
Hallo, für viele Kosten gibt es eine Pauschale.
Ja.
Bei einem anerkannten Arbeitszimmer kann man derzeit 1050 €
als Pauschbetrag absetzen.
Ich lerne gern noch dazu - aber bitte: Wo ist denn das geregelt?
Kann die Behörde verlangen, daß
die anteiligen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer, das
nebenberuflich genutzt wird, ermittelt werden?
Ja.
Wie sieht es
aus, wenn die Baukosten nicht mehr ermittelt werden können,
weil die Errichtung zu lange her ist?
Schlecht. Wenn zu alt = abgeschrieben = Baukosten egal.
Kann die Ausrüstung des Arbeitszimmers festgelegt werden?
Ja, vom Nutzer.
Wenn die Ausstattung nicht nach Vorgaben des Amtes dem
„typischen“ Büro entspricht ist dann der Verwendungszweck
anzuzweifeln?
Ja.
Beispiel: Wintergarten wird pauschal als „privat“ angesehen.
Vielleicht Arbeitszimmer eines GaLa-Bauers, sonst eher nicht.
Dort gibt es auch keine typischen Büromöbel. Einen Drucker
könnte man beispielsweise in einem normalen Dielenschrank
unterbringen. Auch eine Sitzgruppe kann aus rel. gemütlichen
Stülen und einem runden Tisch bestehen. An einer Wand kann
eine Leinewand herausgerollt werden und ein Beamer projeziert
eine Präsentation darauf. Also: Ist ein „typisches
Behördenbüro“ gefragt, um als Arbeitszimmer anerkannt zu
werden?
Es muß realistisch sein. Warum auf Krampf etwas konstruieren, nur um der Absetzbarkeit willen?
Danke hhm - Zu viele Fragen? Na ja, hier sind doch
Experten-oder?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald