Hallo,
aus Vereinfachungsgründen erkennt das Finanzamt bei den außergewöhnlichen Belastungen ja bei einem Grad der Behinderung u.a. von mindestens 70 mit dem Merkzeichen »G« ohne Nachweis 3000 km behinderungsbedingte Fahrtkosten pro Jahr als angemessen an.
Kann diese Kostenpauschale nun auch von behinderten Personen beansprucht werden, die kein Fahrzeug auf sich zugelassen haben, aber z.B. von Angehörigen/Nachbarn häufig gefahren werden und diese Fahrer vom Behinderten jeweils einen kleinen Unkostenbeitrag erhalten?
Vielen Dank für Eure Hinweise