Pauschale für Dispositionszinsen zulässig ?

ich habe ein geschäftliches Konto bei der Dt. Bank.
Letztes Quartal bin ich versehntlich 1. Tag mit ca. € 300,-- ins minus gerutscht.

Die Quittung kam bei der 1/4 järlichen Kontogebühr.

Hier wurde ein Betrag von EUR 4,90 „als Kosten der Überziehung einmalig pro Rechnungsabschluss für die Überziehung auf dem lfd. Konto über dem Guthabensaldo oder dem eingeräumten Limit hinaus abegzogen“ zitiert aus dem Preisaushang. Die pauschale entfällt, wenn die Dispo Zinsen 18,75% höher sind als die pauschale.

in meinem Fall wären „normale“ Zinsen hier ca. 0,15625 Cent.
Ist meiner Meinung nach Wucher nach § 316 BGB. ( zinssantz wäre 488 % )

Da ja alle Konten elektronisch geführt werden entsteht doch hier kein Aufwand. Ich habe auch kein Schreiben oder ähnliches erhalten.

Ist das rechtens ?

Hallo,

Letztes Quartal bin ich versehntlich 1. Tag mit ca. € 300,–
ins minus gerutscht.

und bei 18,75% wären dafür 15 Cent fällig, nicht 0,15 Cent wie unten geschrieben.

in meinem Fall wären „normale“ Zinsen hier ca. 0,15625 Cent.
Ist meiner Meinung nach Wucher nach § 316 BGB

Da steht nichts von Wucher.

Da ja alle Konten elektronisch geführt werden entsteht doch
hier kein Aufwand.

Zumindest erscheint ein Eintrag auf der Überziehungsliste, die täglich manuell durchgegangen wird. Sofern dieser Aufwand nicht durch die Überziehungszinsen gedeckt wird, wird er mit der Pauschale in Rechnung gestellt.

Ist das rechtens ?

Ich finds in Ordnung.

Gruß
Christian