ich habe ein geschäftliches Konto bei der Dt. Bank.
Letztes Quartal bin ich versehntlich 1. Tag mit ca. € 300,-- ins minus gerutscht.
Die Quittung kam bei der 1/4 järlichen Kontogebühr.
Hier wurde ein Betrag von EUR 4,90 „als Kosten der Überziehung einmalig pro Rechnungsabschluss für die Überziehung auf dem lfd. Konto über dem Guthabensaldo oder dem eingeräumten Limit hinaus abegzogen“ zitiert aus dem Preisaushang. Die pauschale entfällt, wenn die Dispo Zinsen 18,75% höher sind als die pauschale.
in meinem Fall wären „normale“ Zinsen hier ca. 0,15625 Cent.
Ist meiner Meinung nach Wucher nach § 316 BGB. ( zinssantz wäre 488 % )
Da ja alle Konten elektronisch geführt werden entsteht doch hier kein Aufwand. Ich habe auch kein Schreiben oder ähnliches erhalten.
Ist das rechtens ?