Pauschale für Verpflegung von Dienstreisen

Hallo zusammen,

wenn man als Arbeitnehmer öfters auf Dienstreisen im Ausland unterwegs ist, bekommt man ja eine steuerfreie Pauschale für den Verpflegungs-Mehraufwand. Ist auch auf der Lst-Karte angegeben.

Wo kann man dann die Kosten für diese Verpflegungs-Mehrkosten als Ausgaben erfassen, damit diese auch weiterhin steuerfrei bleiben?

Zitat: „Pauschalen für Verpflegung sollten als Ausgaben erfasst werden.“

Vielen Dank vorab & schöne Grüße
Xina

in der Anlage N Zeilen 50 bis 56!

Lia