Hallo,
nach den Energie-Einsparvorschriften ist m.W. in den
Fällen,in
denen keine Ablesegeräte vorhanden sind, der vom Vermieter
erhobene
Betrag um 15% zu kürzen.
Bei einer vorher vereinbarten Pauschale?? Bist Du Dir da wirklich sicher? Könntest Du vielleicht auch eine Quelle nennen?
Bislang dachte ich so wie hier beschrieben:
/t/betriebskostenpauschale-2-versuch/4040475
„Änderungen der Pauschale sind erst nach entsprechendem Änderungsantrag möglich. Die Fakten der Änderung sind nachzuweisen. Ein unberechtigter Zurückbehalt ist unzulässig.“
Gruß
Maja