Pauschale Heizkosten OHNE Ablesung

Hallo,

nach den Energie-Einsparvorschriften ist m.W. in den
Fällen,in
denen keine Ablesegeräte vorhanden sind, der vom Vermieter
erhobene
Betrag um 15% zu kürzen.

Bei einer vorher vereinbarten Pauschale?? Bist Du Dir da wirklich sicher? Könntest Du vielleicht auch eine Quelle nennen?

Bislang dachte ich so wie hier beschrieben:
/t/betriebskostenpauschale-2-versuch/4040475
„Änderungen der Pauschale sind erst nach entsprechendem Änderungsantrag möglich. Die Fakten der Änderung sind nachzuweisen. Ein unberechtigter Zurückbehalt ist unzulässig.“

Gruß
Maja