Betriebskostenpauschale 2. Versuch

Hallo,

was wäre, wenn zwischen Vermieter (VM) und Mieter (M) im Mietvertrag eine Betriebskostenpauschale vereinbart wäre und der M würde den VM um den Nachweis bitten, das diese Pauschale für das vergangene Jahr nicht zu hoch wäre. Der VM würde dem M eine Betriebskostenabrechnung erstellen, aus der hervorginge, das die Pauschale in der angesetzten Höhe sogar etwas zu niedrig wäre. Der VM würde, wie bei Pauschalen üblich keine Nachforderung stellen. Die in der Pauschale enthaltenen Betriebskosten wären genau von der gültigen Betriebskostenverordnung abgedeckt.
Der M hätte vom VM vor Mietantritt außerdem eine genaue Auflistung der Betriebskosten erhalten und wäre damit einverstanden gewesen.
Der M wäre nun aber knapp bei Kasse und würde nun die Betriebskostenpauschale anfechten und Geld zurückfordern. Außerdem würde er die Betriebskostenpauschale für das laufende Jahr nicht mehr bezahlen und hätte vom VM dafür schon eine Abmahnung erhalten.
Versuche des VM persönlich mit dem M zu sprechen würde der Mieter immer wieder brüsk abweisen, so das der Eindruck entstünde der M würde auf konfrontation aus sein.

Frage: Wann könnte der VM das Mietverhältnis kündigen?
Was könnte der VM noch tun?

Hallo,

wer eine Pauschale vereinbart hat keinen Anspruch auf eine Abrechnung. Sonst muss man keine Pauschale vereinbaren, wenn man nur den Vorteil, aber nicht den Nachteil ( Nachzahlung ) sehen will.

Änderungen der Pauschale sind erst nach entsprechendem Änderungsantrag möglich. Die Fakten der Änderung sind nachzuweisen. Ein unberechtigter Zurückbehalt ist unzulässig.

Kündigungen richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses und sind im BGB nachzulesen.

Sollte ein Mieter/VM mit derartigen Problemen jemals zu tun haben, empfiehlt es sich, eine der beiden Interessenvertretungen oder einen Anwalt zur weiteren Klärung einzuschalten.

Gruss Günter

was wäre, wenn zwischen Vermieter (VM) und Mieter (M) im
Mietvertrag eine Betriebskostenpauschale vereinbart wäre und
der M würde den VM um den Nachweis bitten, das diese Pauschale
für das vergangene Jahr nicht zu hoch wäre. Der VM würde dem M
eine Betriebskostenabrechnung erstellen, aus der hervorginge,
das die Pauschale in der angesetzten Höhe sogar etwas zu
niedrig wäre. Der VM würde, wie bei Pauschalen üblich keine
Nachforderung stellen. Die in der Pauschale enthaltenen
Betriebskosten wären genau von der gültigen
Betriebskostenverordnung abgedeckt.
Der M hätte vom VM vor Mietantritt außerdem eine genaue
Auflistung der Betriebskosten erhalten und wäre damit
einverstanden gewesen.
Der M wäre nun aber knapp bei Kasse und würde nun die
Betriebskostenpauschale anfechten und Geld zurückfordern.
Außerdem würde er die Betriebskostenpauschale für das laufende
Jahr nicht mehr bezahlen und hätte vom VM dafür schon eine
Abmahnung erhalten.
Versuche des VM persönlich mit dem M zu sprechen würde der
Mieter immer wieder brüsk abweisen, so das der Eindruck
entstünde der M würde auf konfrontation aus sein.

Frage: Wann könnte der VM das Mietverhältnis kündigen?
Was könnte der VM noch tun?