Pauschale Kirchensteuer bei ALG(2)?!?

Hallo

sorry, wenn ich übersehn hab, dass es schon irgendwo steht: Stimmt es, dass für einen Arbeitslosen (also ALG oder ALG2 Empfänger) pauschal Kirchensteuer abgeführt wird unabhängig ob die/der Betroffene einer konfesion angehört oder nicht?

Falls ja, auf welcher Grundlage geschieht dies und (persönliche Frage) wie kommts das da noch nie einer gegen geklagt hat (verstößt ja imho gegen die Religionsfreiheit)?

Für Quellen bin ich dankbar.
Danke für Eure Antworten!
Grüße, Kroeger

das habe ich auch schon gehört, schon merkwürdig,

ist aber eine sozialrechtliche Sache… nicht ganz mein Gebiet.

Hallo,

zu der Frage kann ich Dir folgendes sagen:
Das Arbeitslosengeld bemisst sich grob vereinfacht nach dem Lohn den der Arbeitnehmer in den Zeit vor der Arbeitslosigkeit erhalten hat.
Bisher war es so, dass von diesem Arbeitslohn fiktiv gezahlte Kirchensteuer abgezogen wurde. Somit verringerte sich die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosgengeld. Infolge dessen dann auch das Arbeitslosengeld an sich.
Dies hatt sich jedoch ab dem Jahr 2005 geändert. Jetzt wird kein fiktiver Kirchensteuerabzug mehr vorgenommen. Deshalb ist das Arbeitslosengeld jetzt höher.
Beim ALG II gibt es meines wissen nach keine solche fiktive Anrechnung.
Ob jemand dagegen geklagt hatt entzieht sich meiner Kenntniss.

Torsten

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