Da das Bundesarbeitsgericht entschieden hat (bissel was her) das der Arbeitgeber, bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, die Pauschale Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen kann. Außer im Arbeitsvertrag wird ausdrücklich von Nettolohn gesprochen.
Jetzt bin ich grade am überlegen, ob es den nicht irgendwie möglich ist auch ohne Lohnsteuerbescheinigung (keine Lohnsteuerkarte abgegeben) an die gezahlte Steu-er mit Hilfe der Einkommensteuererklärung zu kommen.
Hat einer eine Idee?
Mfg Lukas