Pauschale Nebenkostenabrechnung für zwei Wohnungen

Hallo,
ich habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung in einem fiktiven Fall.
A+B, die in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung wohnen, haben seit sechs Jahren jedes Jahr von Ihrem Vermieter eine pauschale Nebenkostenabrechnung (inkl. Heizkosten) für Ihren Wohnbereich und die Einliegerwohnung bekommen.
Diese haben sie immer wieder zurückgewiesen, mit dem Hinweis darauf, dass sie eine detaillierte Abrechnung für Ihren Wohnraum haben wollten. Der Vermieter wollte dann die gesamte Nebenkostenabrechnung nach Wohnfläche aufteilen. Auch dies wiesen A+B zurück, besonders weil sie mit einem Ofen (Holz/Kohle) heizen, während in der Einsiedlerwohnung mit Gas geheizt wurde.
Angenommen nach dem Auszug von A und B würde der Vermieter die gesamten immer wieder zurückgewiesenen Nebenkosten einfordern.
Hätte er noch Ansprüche bzgl. der Forderungen von vor 2005?
Vielen Dank für Eure Antworten,
Lorinda

A+B = Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung wohnen,

Wenn A+B gemeinsam das gesamte Haus angemietet haben, dann ist die Betriebskostenabrechnung auch für das gesamte Haus zu erstellen.

Ohne nähere Angaben zum FIKTIVEN Sachverhalt und der fraglichen FIKTIVEN Nebenkosten-Abrechnung lässt sich dazu kaum mehr sagen.
z.B.

  • was meinst du mit pauschale Nebenkostenabrechnung?
  • inwiefern scheint A+B die Abrechnung nicht detailliert genug?
  • sind A+B eine oder zwei Mietparteien?
  • gibt es noch weitere Mietparteien im Haus?
  • sind alle Wohnungen (auch die mit Holz/Kohle beheizte) mit Heizkörpern ausgestattet, an zentrale Heizungsanlage angeschlossen > d.h. wie beheizbar?

und

  • was ist im Mietvertrag bezüglich Betriebskosten sowie Umlageschlüssel vereinbart?

außerdem

  • mit welcher genauer Begründung wurden bisher die Abrechnungen nicht bezahlt?