Pauschale Spende in der Einkommensteuererklärung

Hallo zusammen,

im Internet steht, dass man 100.- € Spende Pauschal absetzen kann. Für die Steuererklärung wird das Programm von Tax genutzt wo man unter folgenden Punkten die Spende eintragen kann:

•zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke
•an politische Parteien
•an unabhängige Wählervereinigungen
•in den Vermögungsstock einer Stiftung
•Es sind Beiträge an Religionsgemeinschaften geleistet worden, die mindestens in einem Bundesland als Körpschaft des öffentlichen Rechts annerkant sind, aber während des ganzen Jahres keine Kirchensteuer erheben.

Wir haben ab und zu was an der Haustür gespendet, mehr aber in Serbien an unsere Verwandten.

Zu jeder der o.g. Punkte muss auch ein Begünstigter angeben werden.

Unter welchem Punkt kann der Betrag Pauschal angesetzt werden und was bzw. wer muss in dem Fall als Begünstigter angeben angeben?

Gruß Inventy

Hallo Inventy2012,

im Internet steht, dass man 100.- € Spende Pauschal absetzen
kann.

Gut dass es das Internet gibt :-/ Nur die Frage wo du das gefunden hast: auf einer „so können Sie Steuern sparen“-Seite oder im Gesetzestext? Denn im Gesetz ist diese Pauschale nicht vorgesehen.

Wir haben ab und zu was an der Haustür gespendet,

das ehrt dich

mehr aber in Serbien an unsere Verwandten.

naja, das sind dann aber keine „Spenden“ sondern eher Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen.

Zu jeder der o.g. Punkte muss auch ein Begünstigter angeben
werden.

Bei Spenden ist immer eine Spendenbescheinigung anzugeben; sonst könnte ja jeder kommen und sagen er habe 5000 € gespendet :smile:.
Bei Unterhaltsleistungen muss auch eine entsprechende Anlage zur Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden (inkl. Nachweis wie Überweisungsbelege; bei Auslandsangehörigen kommen auch noch Nachweise über die Bedürftigkeit etc. dazu. Also noch mehr Anforderungen. Am besten mal beim Finanzamt nachfragen was ihr konkret abgeben müsst)

Unter welchem Punkt kann der Betrag Pauschal angesetzt werden

eigentlich gar nicht. Denn - wie schon gesagt - gesetzlichen Anspruch hast du darauf überhaupt nicht da keine Spendenquittung vorliegt (das gleiche gilt für die sog. „Kollekte“ in der Kirche). Dies kann kulanterweise berücksichtigt werden… WENN du es aber angeben möchtest dann bei Spenden für soziale oder religiöse Zwecke (weiß nicht genau, wie der Punkt heißt und wer nun vor der Haustür mit der Büchse stand).

und was bzw. wer muss in dem Fall als Begünstigter angeben

naja, das stand ja auf der Büchse welcher Verein das ist.

LG

im Internet steht, daß man 100.- € Spende pauschal absetzen
kann.

Schön wär’s. Gemeint ist, daß bis 100 Euro erleichterte Nachweispflichten bestehen.

Zu jeder der o.g. Punkte muß auch ein Begünstigter angeben
werden.

nachgewiesen werden.

Unter welchem Punkt kann der Betrag Pauschal angesetzt werden

Gar nicht. Denn der Geldfluß an einen begünstigten Empfänger muß nachgewiesen sein. Pauschaler Abzug ist nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

im Internet steht, daß man 100.- € Spende pauschal absetzen
kann.

Schön wär’s. Gemeint ist, daß bis 100 Euro erleichterte
Nachweispflichten bestehen.

waren das nicht 200 euros?

gruß inder

im Internet steht, daß man 100.- € Spende pauschal absetzen
kann.

Schön wär’s. Gemeint ist, daß bis 100 Euro erleichterte
Nachweispflichten bestehen.

waren das nicht 200 euros?

Hallo Inder,

selbst wenn es 200 € sein sollten - auch dann sind sie nicht so einfach pauschal wie vom Fragesteller gewünscht - ohne Beleg usw. - absetzbar. Habe nach der Betragsgrenze nicht recherchiert.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo inder,

waren das nicht 200 euros?

nein, aber 200 DM machen Sinn :smile:

LG

frag mal die kollegen aufm amt am montag…

gruß inder