folgender Sachverhalt:
Firmenwagen wird AN angeboten. Es handelt sich um ein 3 Jahre alten A3 Sportsback. Firma übernimmt alle Kosten (Leasing inkl Flatrate, Benzin, Steuer, Versicherung, etc.) und AN darf das Fzg komplett privat nutzen.
1% Regel wird angesetzt, da Auto zu fast 90% privat genutzt wird
Die Daten:
BLP 32.000 Euro
Bruttolohn 3.400 Euro
Entfernung zur Arbeit 20km (kürzester Weg)
StKl 1, KiSt, 14,9% KV
Wie rechnet man, was sich ändert, wenn der AG die Lohnsteuer auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit pauschal übernimmt.
Bei der Einkommensteuererklärung dann nicht mehr geltend zu machen kann.
Ach ja und noch was.
Chef sieht den Firmenwagen als Gehaltserhöhungsersatz. Da aber doch 1% auf den BLP gezahlt wird und ein älteres Auto der Gegenwert ist, ist das nicht ganz fair, oder?
Wie rechnet man, was sich ändert, wenn der AG die Lohnsteuer
auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit pauschal
übernimmt.
Der AN zahlt weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung auf den Betrag.
Bei der Einkommensteuererklärung dann nicht mehr geltend zu
machen kann.
Warum nicht?
Chef sieht den Firmenwagen als Gehaltserhöhungsersatz. Da aber
doch 1% auf den BLP gezahlt wird und ein älteres Auto der
Gegenwert ist, ist das nicht ganz fair, oder?
Warum unfair? Man muss den Wagen weder selbst kaufen, noch selbst finanzieren, geschweige Kfz-Steuer noch Kfz-Versicherung zahlen. Und lt. Sachverhalt zahlt der AG auch noch den Sprit und alles andere. Was also ist daran unfair? man hat schließlich einen geldwerten Vorteil gegenüber anderen AN, die keinen PKW gestellt bekommen. Und Gehaltserhöhungen unterliegen nunmal auch der Einkommensteuer.
Wie rechnet man, was sich ändert, wenn der AG die Lohnsteuer
auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit pauschal
übernimmt.
Das hört sich gut an. Mein AG macht das nicht. Dann setzt du die Entfernung von Wohnsitz und Arbeitstätte wahrscheinlich auf 0 km.
Ach ja und noch was.
Chef sieht den Firmenwagen als Gehaltserhöhungsersatz. Da aber
doch 1% auf den BLP gezahlt wird und ein älteres Auto der
Gegenwert ist, ist das nicht ganz fair, oder?
Dein altes Auto kannst du ja verkaufen und dann sparst du Steuern, Versicherung, Benzingeld, Wartungs- und Reparaturkosten. In Summe kann da schon ein ordentlicher Batzen zusammen kommen.
Ich behaupte mal, dass Dein Chef recht hat und sich das insgesamt schon lohnt. Vielleicht ist Dein Nettogehalt etwas niedriger, aber dafür sparst du bei Deinen Ausgaben. Im Endeffekt bleibt mehr für Dich übrig.
Das einzige was mich stören würde ist das Alter des Fahrzeugs. Wenn schon Firmenwagen, dann bitte alle drei Jahren einen Nagelneuen. Das wäre super attraktiv vor allem wenn man Spaß an Autos hat. Der Ottonormalverbraucher wird es sich wohl kaum leisten können, alle drei Jahre einen Neuwagen in dieser Kategorie zu kaufen. Es sei denn er arbeitet nur fürs Auto. Solche „Bekloppten“ soll es aber geben.
es wird soviel darüber geschrieben, dass sich ein Firmenwagen nicht rechnet und das verunsichert…
Wie wird das genau berechnet.
Wenn der AN die Kliometer in der Steuererklärung nicht angibt, sondern der AG diese Pauschal mit ansetzt, müsste das doch den geltwerten Vorteil senken, oder?
Wenn der AN die Kliometer in der Steuererklärung nicht angibt,
sondern der AG diese Pauschal mit ansetzt, müsste das doch den
geltwerten Vorteil senken, oder?
Aber nur den für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte. Der geldwerte Vorteil für die Privatfahrten könnte -wenn überhaupt- nur durch Zuzahlungen des Arbeitnehmers gemindert werden.