Hallo Forengemeinde,
in wie fern (inwiefern?) sind folgende Aussagen in einem Vertrag rechtens und umsetzbar:
BEGINN VERTRAGSAUSZUG:
Der Vertragspartner hat bei Ausübung seiner Tätigkeit stets die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs zu beachten. Soweit er Versicherungsverträge vermittelt, sind die Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft zu beachten. Ferner ist er verpflichtet, die von den verbundenen Unternehmen herausgegebenen Richtlinien und Anweisungen zu beachten.
Dem Vertragspartner ist es untersagt, während des Vertragsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung Mitarbeiter der Firma (Angestellte, freie Mitarbeiter) planmäßig oder durch unlautere Mittel oder durch Verleitung zum Vertragsbruch abzuwerben oder zu diesem Zweck Kontakte zu Mitarbeitern aufzunehmen, um dies zu versuchen.
Ebenso ist das Ausspannen von Versicherungsverträgen oder von vermittelten Kunden oder der Versuch hierzu unzulässig.
Anmerkung: Jetzt kommt der wichtige Teil:
In jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Vereinbarungen hat der Vertragspartner eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,-- €uro (in Worten: -fünftausend-) zu zahlen. Wird die Zuwiderhandlung trotz schriftlicher Abmahnung durch die FIRMA fortgesetzt, so ist für jede weitere begonnene Woche der Zuwiderhandlung eine weitere Vertragsstrafe von 5.000,-- €uro zu zahlen.
Anmerkung: Weder ich noch ein Familienmitglied stehen in diesem Vertragsverhältnis, es handelt sich um den Auszug aus einem Mustervertrag, der mir merkwürdig vorkommt.
Danke für Eure Antworten
Frank