Pauschale Werbungskosten - angeben?

Hallo,

gleich noch ne Frage hinten drann ;o)

Bei der Berufsausbildung gibt es ja einen Pauschalen Betrag von 1044,00 für die Werbungskosten.

Müssen diese angegeben werden?

Bei dem Haupftformular gibt es unter den Sonderausgaben Zeile 80 u. 81 einen Eintrag.

In der Anlage N gibt es nen ganzes Blatt für die Werbungskosten.

Es sollen aber die Pauschale genommen werden.
Wo ist diese Einzutragen?(Wenn überhaupt)

Tausend Dank,
Grüße

Hallo!

Was du meinst, ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Der steht nicht nur Azubis zu, sondern allen Arbeitnehmern.

Eintragen brauchst du ihn gar nicht, der wird von Amts wegen berücksichtigt, falls du nicht höhere Werbungskosten nachweisen kannst.

Auf die von dir angegebenen Werbungskosten aufaddieren kannst du ihn jedenfalls nicht… :wink:

Schönen Gruß,
Robert

Ab 2004 beträgt der Arbeitnehmerpauschbetrag
nur noch 920 €.
Bis einschließlich 2003 wie gesagt 1044 €.

Nur so als Hinweis.

tschau
jope

Danke sehr(owt)

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