Moin,
wenn einem eine Testamentsvollsterckerpauschale ausgezahlt wird, weil man das Erbe seiner Kinder verwaltet hat:
Fällt diese Pauschale dann in das eigene Anfangsvermögen?
Danke
Moin,
wenn einem eine Testamentsvollsterckerpauschale ausgezahlt wird, weil man das Erbe seiner Kinder verwaltet hat:
Fällt diese Pauschale dann in das eigene Anfangsvermögen?
Danke
geht es um zugewinnausgleich oder was ist gemeint ?
Nein,
es geht um die Auseinandersetzung einer Grundschuld.
Um nicht die geforderte Höge bezahlen zu müssen, wird nun in die Waagschale geworfen, dass die Vollstreckerpauschale ausgegeben sei und abgezogen werden müsse, da sie ins Anfangsvermögen fiele.
Frag mich nicht, was der Sinn der Argumentation ist 
Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses „Honorar“ nicht zum Einkommen, sondern eben zum Ausgangsvermögen gehört.
Wäre wohl so, wenn man selbst erbt, vielleicht.
Tilli
geht es um zugewinnausgleich oder was ist gemeint ?