Pauschaler Diebstahls Verdacht

Mündlicher erging heute folgende Anweisung bei dem Discounter mit dem Kleinen Preisen

Grundsätzlich sind alle Schülertaschen sind an der Kasse zu Durchsuchen.

Ist das eigentlich erlaubt? Ich halte das für Strafbar!

Eine Durchsuchung darf nicht durchgeführt werden.

Die Kassierer(innen) dürfen (freundlich) fragen, ob sie in die Tasche schauen dürfen. Möchte der Besitzer das nicht, müßte die Polizei gerufen werden.

Durchsucht der Kassierer die Tasche gegen den Willen des Besitzers, macht sich sowohl der Kassierer als auch derjenige, der das angeordnet hat, strafbar. Ich vermute, dass das dann unter Nötigung läuft.

Auch wenn ein Schild angebracht wird, dass Taschen nicht mit in den Laden genommen werden dürfen, rechtfertigt das nicht eine anschließende Durchsuchung durch hauseigenes Personal.

Einzige Möglichkeit wäre, den Leuten, die mit Tasche in den Laden wollen, den Zutritt zu verweigern. Der Ladeninhaber oder seine Vertreter haben Hausrecht und dürfen bestimmen, wer den Laden betritt und wer nicht.

Viele Grüße

holygrail

Hallo,

Auch wenn ein Schild angebracht wird, dass Taschen nicht mit
in den Laden genommen werden dürfen, rechtfertigt das nicht
eine anschließende Durchsuchung durch hauseigenes Personal.

ohne weitere Verdachtsmomente kaum, aber das müssen Juristen beurteilen.

Einzige Möglichkeit wäre, den Leuten, die mit Tasche in den
Laden wollen, den Zutritt zu verweigern. Der Ladeninhaber oder
seine Vertreter haben Hausrecht und dürfen bestimmen, wer den
Laden betritt und wer nicht.

Das ist richtig. Das heisst aber auch, das ich zu Fuß keinen Laden betreten darf, es sei denn, es gibt die Schließfächer. Im Auto kann ich meine Tasche/Rucksack lassen, aber zu Fuß?

Was ist mit „Kleinkram“, z.B. irgendwelche Drops, die ich gerne nasche.

Was ist mit neuer Kleidung, die bei XY gekauft wurde, darf ich dann diese Kleidung für einen weiteren Einkauf dort nicht anziehen? Muss ich die Quittung „im Anzug“ mitführen? Wohl kaum.

Es ist sicher alles sehr grenzwertig.

Aber, das sind nur Gedanken eines Nichtjuristen.

Gruß Volker

Hallo,

Einzige Möglichkeit wäre, den Leuten, die mit Tasche in den
Laden wollen, den Zutritt zu verweigern. Der Ladeninhaber oder
seine Vertreter haben Hausrecht und dürfen bestimmen, wer den
Laden betritt und wer nicht.

dies möchte ich noch ergänzen mit einem Urteil des BGH:
http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/isle/sr/urt…

Gruß

Christian

Außerhalb des rechtlichen Rahmens…

Mündlicher erging heute folgende Anweisung bei dem Discounter…
Grundsätzlich sind alle Schülertaschen sind an der Kasse zu Durchsuchen.

Ein nicht näher spezifiziertes Einzelhandelsunternehmen hatte pauschal Schülern das Betreten des Ladens mit Schultaschen untersagt und dies konsequent durch Abweisen am Eingang umgesetzt.

Sie mußten danach feststellen, dass ihr Umsatz massiv einbrach, da ihr Hauptkundenkreis aus Schülern und deren Eltern bestand, welche dem Laden nun fernblieben…

Generell gilt: Unabhängig davon ob etwas legal ist, hat der Kunde jederzeit die freie Entscheidung, sein Geld dort hin zu tragen oder nicht - und entscheidet somit sehr effektiv darüber, ob die Maßnahme vorteilhaft für den Laden ist oder nicht.

Hallo,

Einzige Möglichkeit wäre, den Leuten, die mit Tasche in den
Laden wollen, den Zutritt zu verweigern. Der Ladeninhaber oder
seine Vertreter haben Hausrecht und dürfen bestimmen, wer den
Laden betritt und wer nicht.

Das ist richtig. Das heisst aber auch, das ich zu Fuß keinen
Laden betreten darf, es sei denn, es gibt die Schließfächer.
Im Auto kann ich meine Tasche/Rucksack lassen, aber zu Fuß?

Na ja, das ist dann keine Sache des Rechts, sondern der Kundenfreundlichkeit. Unternehmen wie Mediamarkt, die nicht möchten, dass man mit Taschen den Laden betritt, haben Schließfächer.
Wenn jemand Taschen im Laden verbietet und keine Schließfächer anbietet, zwingt mich ja keiner, da einzukaufen.

Was ist mit „Kleinkram“, z.B. irgendwelche Drops, die ich
gerne nasche.

Aus dem Grund versuchen doch die meisten Läden, Sachen, die jeder ohnehin in der Tasche hat (Schachtel Zigaretten) an der Kasse zu verkaufen. Wenn dann geklaut wird, hat man die Kassiererin meist als Zeugin.

Was ist mit neuer Kleidung, die bei XY gekauft wurde, darf ich
dann diese Kleidung für einen weiteren Einkauf dort nicht
anziehen? Muss ich die Quittung „im Anzug“ mitführen? Wohl
kaum.

Der Inhaber des Ladens muss den Diebstahl schon nachweisen, darum machen die ja bei Kleidung diese Teile dran, die man nicht so einfach entfernen kann.

Es ist sicher alles sehr grenzwertig.

Stimmt, ist für den Ladeninhaber immer schwierig, wenn jemand nicht auf frischer Tat und vor Zeugen erwischt wurde.

Da hat dann der Richter die Aufgabe, die Glaubwürdigkeit des Beschuldigten und der Zeugen abzuwägen.

Grüße

Holygrail

Hallo,

Wenn jemand Taschen im Laden verbietet und keine Schließfächer
anbietet, zwingt mich ja keiner, da einzukaufen.

Naja, das hängt schon davon ab, wie dicht die Einkaufmöglichkeiten gesäht sind. Ich rede ja gerade von jemanden, der zu Fuß unterwegs ist, ob ich jetzt wirklich Lust habe mit voll gepackten Einkaufstüten noch ´ne 3/4 Std. nach Hause zu laufen?

Also wird mir praktisch das Einkaufen verboten!

Gruß Volker

Hallo,

Wenn jemand Taschen im Laden verbietet und keine Schließfächer
anbietet, zwingt mich ja keiner, da einzukaufen.

Naja, das hängt schon davon ab, wie dicht die
Einkaufmöglichkeiten gesäht sind. Ich rede ja gerade von
jemanden, der zu Fuß unterwegs ist, ob ich jetzt wirklich Lust
habe mit voll gepackten Einkaufstüten noch ´ne 3/4 Std. nach
Hause zu laufen?
Also wird mir praktisch das Einkaufen verboten!

Quatsch. Es gibt schlicht kein Recht auf einen Laden um die Ecke. Wenn Du anderer Meinung bist, kannst Du die natürlich gern äußern, aber damit bist Du hier im falschen Brett. Hier geht es um die Gesetzeslage, nicht um Wünsche.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Es gibt schlicht kein Recht auf einen Laden um die
Ecke.

Korrekt.

Wenn Du anderer Meinung bist, kannst Du die natürlich

gern äußern, aber damit bist Du hier im falschen Brett. Hier
geht es um die Gesetzeslage,

Genau, deshalb ist meine Einlassung hier richtig plaziert.

Ich werde als Kunde ausgeschlossen/diskriminiert wenn ich als Fußgänger unterwegs bin. Vllt. möchte ich Sprit sparen, gerne mich bewegen oder habe schlicht kein Auto oder keine Lust den ÖPNV mit einer „Spende“ zu bedenken, weil ich etwas für 2,50 Teuro kaufen möchte.

Es gab mal ein Urteil, betreffend einer Dorfkneipe, es ging darum, dass ein Besucher/Kunde vom Wirt nicht bedient wurde, da ihm aufgrund von Streitigkeiten „die Nase nicht paßte“.

Da der Besuch einer Gaststätte zum üblichen Alltagsleben gehört, wurde der Wirt verurteilt den Gast zu bedienen, da die nächste Kneipe sehr weit entfernt war.

Hier sehe ich die Analogie, wenn zwei Supermärkte direkt nebeneinander sind, kein Problem. Wenn der nächste aber 4 km entfernt ist, sollte der Inhaber schon mehr an Argumenten haben, um mir den Zutritt und die Nutzung des Ladens zu gewähren.

Z.B. Diebstahl, schwere Beleidigung, tätliche Angriffe.

Aber der Pauschalverdacht, jeder mit Ruchsack klaut, ist m.E. nicht ausreichend.

Um auf Deine Anfangsaussage zurückzukommen, natürlich kann ich niemanden zwingen, weder Aldi, Lidl, Edeka …, an meiner Straßenecke einen Laden aufzumachen. Aber wenn er da ist, sind die Bedingungen halt anders.

Ein schönes WE

Volker, der meist mit Rucksach einkauft

Hallo,

Ich werde als Kunde ausgeschlossen/diskriminiert wenn ich als
Fußgänger unterwegs bin. Vllt. möchte ich Sprit sparen, gerne
mich bewegen oder habe schlicht kein Auto oder keine Lust den
ÖPNV mit einer „Spende“ zu bedenken, weil ich etwas für 2,50
Teuro kaufen möchte.

Das ist ganz allein das Problem des Kunden. Er könnte ja jemand die Tasche zur Aufbewahrung geben. Oder ganz einfach keine mit sich führen.
Und kannst Du mal das Gesetz nennen, nach dem ein Kaufmann an jeden verkaufen muss?

Es gab mal ein Urteil, betreffend einer Dorfkneipe, es ging
darum, dass ein Besucher/Kunde vom Wirt nicht bedient wurde,
da ihm aufgrund von Streitigkeiten „die Nase nicht paßte“.

Das hätte ich gern mal gesehen. Bis dahin halte ich das für eine Legende.

Hier sehe ich die Analogie, wenn zwei Supermärkte direkt
nebeneinander sind, kein Problem. Wenn der nächste aber 4 km
entfernt ist, sollte der Inhaber schon mehr an Argumenten
haben, um mir den Zutritt und die Nutzung des Ladens zu
gewähren.

Es reicht, wenn er ganz einfach sein Hausrecht wahrnimmt.

Aber der Pauschalverdacht, jeder mit Ruchsack klaut, ist m.E.
nicht ausreichend.

Du kennst sicher irgendein Gesetz, das Dein Erachten unterstützt, oder?

Um auf Deine Anfangsaussage zurückzukommen, natürlich kann ich
niemanden zwingen, weder Aldi, Lidl, Edeka …, an meiner
Straßenecke einen Laden aufzumachen. Aber wenn er da ist, sind
die Bedingungen halt anders.

Falsch.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Das ist ganz allein das Problem des Kunden. Er könnte ja
jemand die Tasche zur Aufbewahrung geben. Oder ganz einfach
keine mit sich führen.

Das läßt sich nicht immer realisieren, z.B. wenn ich auf dem Rückweg von der Arbeit einkaufen möchte, soll ich erst nach Hause laufen, dann wieder zurück? Wem soll ich meinen Rucksack/Tasche anvertrauen? Evtl. läßt sich die Tasche bei einer Kassererin hinterlegen, hm. Das würde dann vllt. auch den Bedarf nach Schließfächern darlegen.

Und kannst Du mal das Gesetz nennen, nach dem ein Kaufmann an
jeden verkaufen muss?

Es gab mal ein Urteil, betreffend einer Dorfkneipe, es ging
darum, dass ein Besucher/Kunde vom Wirt nicht bedient wurde,
da ihm aufgrund von Streitigkeiten „die Nase nicht paßte“.

Das hätte ich gern mal gesehen. Bis dahin halte ich das für
eine Legende.

Da bringst Du mich in Erklärungsnot, ich weiss die Quelle nicht mehr und weiss nicht so recht wo und nach welchen Stichworten ich suchen soll. Insofern muss ich Deine Zweifel akzeptieren.

Es reicht, wenn er ganz einfach sein Hausrecht wahrnimmt.

Grundsätzlich richtig, da mir aber die o.a. Situation im Kopf ist, sehe ich es differenziert.

Du kennst sicher irgendein Gesetz, das Dein Erachten
unterstützt, oder?

siehe oben.

Falsch.

Naja, s.o., wenn meine Erinnerung richtig ist, ist diese Meinung so absolut nicht haltbar.
Ok., ich bin jetzt in der „Bringschuld“, mal schauen ob ich was finde, vllt. gibt´s ja auch Hilfe im Brett.

Ein schönes WE

Volker