Pauschaler Verpflegungsmehraufwand für Selbstständ

Hallo,

gilt der pauschale Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen auch für Selbstständige? Können sie diese als Betriebsausgaben geltend machen?

Gilt dies auch für die Übernachtungspauschale? [Auch wenn die Übernachtung beim einen und anderen Stressgeplagten am Steuer des fahrenden Autos stattfindet …]

Leider wird da im Internet nicht zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen differenziert.

Gruß,
Frank.

Es gibt keine Pauschalen mehr, es sind nur tatsächliche Übernachtungskosten abrechenbar. Das andere sind die Verpflegungsmehraufwendungen, das geht nach der Abwesenheit von zu Hause, 24 h = 24 EUR usw…

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