Pauschaler Vorsorgeaufwand für die Steuer 2009

Hallo,
der Bescheid für die Einkommensteuer für 2009 ist heute bei mir angekommen, zu meinem erstaunen war pauschale Vorsorgeaufwand mit 1500 € angegeben, laut dem Elster Programm 2010 ist der Betrag in einer Höhe von 2400 € angegeben.
Was stimmt denn nu?
Zur Info, ich bin ganz normaler Arbeitnehmer, vollbeschäftigt im Jahr 2009 ohne Besonderheiten, gesetzlich versichert.

gruß
pavel

Tut mir leid, bin seit 10 Jahren aus dem Beruf und arbeite nur mit WISO Steuerprogramm!

MfG

Hallo Pavel,
beides ist so i.O.
Für 2009 war die Vorsorgepauschale je Person 1.500.-!
Für 2010 lautet die Vorsorgepauschale gem. gesetzl. Änderung ( i. Zusammenhang der ab 2010 absetzbaren Krankenversicherungen)2. 400.- € .
Gruß
Dieter

HALLO, NETT DASS DU MICH ALS EXPERTEN AUSGEWÄHLT HAST.
ICH DENKE, DASS ICH DIR DA WEITERHELFEN KANN.

ABER… ICH BRAUCHE NOCH EIN PAAR ANGABEN.

  1. Welche Beträge hast du in der Steuererklärung
    bei der ANLAGE VORSORGEAUFWAND
    bei Nr. 23 , Nr. 22, Nr. 25 lt. deiner Lohnsteurbescheinigung für 2009 eingetragen und…
    welche zusätzlichen Versicherungsbeträge für z.B Unfall-Haftpflicht(Privat und Pggf. PKW)-Lebensversicherung(wird im Anlageformular Vorsorgeaufwand Zeile 18-20 eingetragen) hst du geltend gemacht ???

Vorab: Bei den Vorsorgeaufwendungen gibt es mehrere arieanten. Die für dich aber am günstigste prüft das FA und berüksichtigtz es entsprechend. Nr… auch da ist
nicht jeder perfekt. Deshalb, sollte es überprüft werden. Zur Zeit gibt es für die Vorsorgeaufwendungen noch eine Übergangszeit der Berücksichtigung nach dem Günstigerprimzip. Hängt alles u.a. im Zusammenhang mit
der Änderung der Renenbesteuerung zusammen.

Nenne mir neben den o.g. Zahlen auch, wie lautet im
Einzelnen die Darstellung im Bescheid bei den Vorsorgeaufwendungen ???

Danach kann ich dir verbindlich mitteilen, warum und ob
es ok ist.

W+ünsche dir einen schönen 1. Mai.

Gruss Helmut

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Helmut,
danke für die schnelle Antwort an dem sonnigen Samstag.

also:
18. private Haftpflicht 46 €
KFZ-Haftpflicht 357 €
19. 0 €
20. 0 €
21-25. Nichts bzw. „Nein“ angekreuzt

Eigentlich müsste diese Pauschale festgelegt sein vom Gesetz, die Frage ist, warum der Kollege vom Finanzamt einen Betrag von 1500 € angesetzt hat und das Programm von Elster 2400 € ???!

gruß
pavel

Hallo Pavel,
nach meinem Verständnis ist der Betrag von 1.500 €┌leider richtig. Es handelt sich dabei um einen Höchstbetrag. Siehe auch folgendes:

Rechtslage ab 1.1.2005:

Die Vorsorgepauschale ist die Summe aus

  1. dem Betrag, der - bezogen auf dem Arbeitslohn - 50 Prozent des Beitrags in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten entspricht, und
  2. 11 Prozent des Arbeitslohns, jedoch höchstens 1.500 Euro.

Für Arbeitnehmer, die während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahrs

* in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder auf Antrag des Arbeitgebers von der Versicherungspflicht befreit waren und denen für den Fall ihres Ausscheidens aus der Beschäftigung auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zusteht oder die in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern sind oder
* nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, eine Berufstätigkeit ausgeübt und im Zusammenhang damit auf Grund vertraglicher Vereinbarungen Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung oder durch Beiträge, die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei waren, erworben haben oder
* Versorgungsbezüge erhalten haben oder
* Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten haben,

beträgt die Vorsorgepauschale 11 Prozent des Arbeitslohns, jedoch höchstens 1.500 €.

Gruß
Josef

Hallo,

der Höchstbetrag pauschaler Vorsorgewaufwendungen für
2009 beträgt 1.500 € bei steuerfreien Zuschüssen oder
Beihilfen zur Krankenversicherung, z.B. Angestellte,
Beamte Rentner usw… Der Betrag erhöht sich für 2009
auf 2.400 €, wenn die Krankenvorsorge allein finanziert
wird, z.B. Selbstständige, Freiberufler usw.

Grüße tilgba

Hallo Pavel,

vorab meine herzliche Anteilnahme. Ich bin leider nur Steuerzahler und kein Steuerexperte, daher muss ich den gleichen Kampf kämpfen wie Du. Wenn Du Dich jedoch im Internet über die „Vorsorgepauschale Elster“ informieren willst, findest Du eine Vielzahl von Leidensgenossen und eine ebenso grosse Anzahl von Erklärungsversuchen. Ehrlich, ich steige momentan selbst nicht mehr durch. Sorry!!

Alles Gute für Dich

Wilhelm

Hallo,

ich hatte genau diesen Fehler auch dieses Jahr. Es ist wohl ein bekanntes Phänomen.

https://www.elster.de/anwenderforum/archive/index.ph…

Grüße, Marius

Bei pauschalen Vorsorgeaufwendungen handelt es sich um deine abzugsfähigen Versicherungen und die sind für dich als Arbeitnehmer mit einem Maxismalbetrag von 1.500,00 € abzugsfähig. 2.400 € sind der maximale Ansatzbetrag für Selbständige

HALLO PAVEL,

WENN DU BEI NR: 21-25 DIE EINTRAGUNGEN FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNG NICHT VORGENOMMEN HAST, IST NATÜRLICH
AUCH KEINE KONKRETE BERECHNUNG ENTSPRECHEND DEINER SITUATION VORZUNEHMEN.

WARUM DAS UNTERBLIEBEN IST, WEISS ICH NICHT !!!.

ABER… ICH GEBE DIR AM MONTAG SPÄ DIENSTAG BESFHEID
WIESO UND WARUM ES ZU DIESER PAUSCHALEN BERECHNUNG
GEKOMMEN IST:

UM DIR ABER GANZ KONKRET DIE ANTWORT ZU GEBEN, WÄRE ES
FÜR MICHT WICHTIG… WAS DAS FINANZAMT IM EINKOMMENSTEURBESCHEID UNTER DEM TEXT

" SONDERAUSGABEN" AUFGEFÜHRT HAT!!!

KANNST DU DAS MIR NOCH MITTEILEN ???

DANKE IM VORAUS.

EIN VERREGNETER SONNTAG, NAJA, IRGENDWANN SCHEINT
DIE SONNE WIEDER…HOFFE ICH!

GRUSS HELMUT

Helmut,

danke für die schnelle Antwort an dem sonnigen Samstag.

also:
18. private Haftpflicht 46 €
KFZ-Haftpflicht 357 €
19. 0 €
20. 0 €
21-25. Nichts bzw. „Nein“ angekreuzt

Eigentlich müsste diese Pauschale festgelegt sein vom Gesetz,
die Frage ist, warum der Kollege vom Finanzamt einen Betrag
von 1500 € angesetzt hat und das Programm von Elster 2400 €
???!

gruß
pavel

In der Regel rechnet Elster richtig.
Das Finanzamt muss die „Günstigerprüfung“ vornehmen, und die Vorsorgepauschale nach der für den Steuerpflichtigen günstigsten Variante vornehmen.
Möglicherweise hast Du in Elster nicht angekreuzt, dass Du Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag hast. Dann wird die Vorsorgepauschale für Beamte angewendet.

Die Vorsorgepauschale wird von Deinem Brutto aus gerechent, google mal verschiedene Rechner, falls Du Zweifel hast, Einspruch und Steuerberater.
Gruß Fred

HALLO PAVEL, HABE NICHTS NEUES VON DIR MEHR GEHÖRT:
SCHON RESIGNIERT ???

VORAB OHNE DASS ICH DIE ZULETZT ANFGEFRAGTEN ZAHLEN FÜR
DIE SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE VON DIR ERHALTEN HABEN
FOLGENDES`:

Bei den Vorsorgeaufwendungen gibt es 4 (vier) Berechnungsmethoden.

  1. Die Vorsorgepauschale nach altem Recht
  2. Die Vorsorgepauschale nach neuenm Recht
  3. Vorsorgeaufwendungen lt. Einzelnachweis nach
    altem Recht bis zu bestimmten Höchsbeträgen und
  4. Vorsorgeaufwendungen lt. Einzelnachweis nach neuem Recht bis zu bestimmten Höchtsbeträgen.

Welche Methode angewendet wird, erfolgt vom FA automatisch unter der Rubrik „Günstigerprüfung“.
Da FA überprüft im einzelnen immer, welche dieser
Methoden für den Steuerpflichtigen die GÜNSTIGSTE ist.

Aber… dies kann natürlich nur für den Steuerpflichtigen von Erfolg gekrönt sein,
wenn er dann auch ALLE Vorsorgeaufwendungen in seiner
Steuererklrärung angbit.

!!!Wenn ich deine e-Mail richtig gelesen habe,
so hast du die Sozialversicherungen lt. deiner STeuerkarte NICHT eingetragen!!!

Insofern hast du verhindert, dass evtl. ein günstiger Betrag für dich in Abzug gebracht wurde.

Sollte der Steuerbescheid noch nicht RECHTSKRÄFTIG sein
(i.d.R. 4 Wochen bzw. 2 Monat nach Zustellung) kannst
du noch WIDERSPRUCH einlegen und den mit dem Nachreichen
der Sozialversicherung begründen.

Ob das dann zu einem höheren Abzugsbetrag führt kann ich
so, ohne die Sozialvericherungszahlen und dein Steurpflihtiges Brutto zu kennen NICHT sagen. Denn nur dann läßt sich das im Einzelnen genau berechnen.

Grundsätzlich gibt es bei der VORSORGEPAUSCHALE die
Höchstbeträge von 1500 und 2400 bei einem maßgeblichen
Arbeitslohn von bis 12000 Euro.

Wenn du noch Fragen hast oder mich weiter informieren
möchtest, so stehe ich dir gerne zu Verfügung.

Viel Spass

Gruss Helmut

Hallo Helmut,

danke für die schnelle Antwort an dem sonnigen Samstag.

also:
18. private Haftpflicht 46 €
KFZ-Haftpflicht 357 €
19. 0 €
20. 0 €
21-25. Nichts bzw. „Nein“ angekreuzt

Eigentlich müsste diese Pauschale festgelegt sein vom Gesetz,
die Frage ist, warum der Kollege vom Finanzamt einen Betrag
von 1500 € angesetzt hat und das Programm von Elster 2400 €
???!

gruß
pavel

HALLO PAVEL,

ICH HATTE DIR EINE VORAB-INFORMATION GEGEBEN OHNE DIE
EINZELNEN ZAHLEN ZU DEINEN VORSORGEAUFWENDUNGEN ZU KENNEN.
UM DIR GENAU ZU ERKLÄREN WARUM NUR 1500 EURO PAUSCHAL
VOM FA ANGESETZT WURDEN, BENÖTIGE ICH DIE ANGABEN ZUR
SOZIALVERSICHERUNG.

ERST DANN KANN ICH SAGEN, OB DAS FA KORREKT GERECHNET HAT ODER OB DU GGF: NOCH EINEN EINSPRUCH GELTEND MACHEN SOLLST UM DEN HÖCHSTMÖGLICHEN BETRAG ZU ERHALTEN.

LEIDER HABE ICH NICHTS MEHR VON DIR GEHÖRT:

WAS IST ???

GRUSS HELMUT

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Helmut,

sorry dass ich mich nicht mehr gemeldet habe.
Hatte es verschwitzt weil sehr viele Leute mir geschrieben haben.
Mittlerweile habe ich den Fehler heraus.
Der Fehler ist mal wieder ein Anwenderfehler meinerseits.
Die Pauschale 2400 € gilt für Leute die die ganze Krankenversicherung selbst übernehmen (Selbstständige…), alle „normalen“ Arbeitnehmer haben eine pauschale von 1500 €.
Ich hatte ein Kreuz falsch gesetzt beim Elster Programm.

Danke nochmals für deine Mühen!!!

gruß
pavel

sorry dass kann ich so nicht beantworten