HALLO PAVEL, HABE NICHTS NEUES VON DIR MEHR GEHÖRT:
SCHON RESIGNIERT ???
VORAB OHNE DASS ICH DIE ZULETZT ANFGEFRAGTEN ZAHLEN FÜR
DIE SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE VON DIR ERHALTEN HABEN
FOLGENDES`:
Bei den Vorsorgeaufwendungen gibt es 4 (vier) Berechnungsmethoden.
- Die Vorsorgepauschale nach altem Recht
- Die Vorsorgepauschale nach neuenm Recht
- Vorsorgeaufwendungen lt. Einzelnachweis nach
altem Recht bis zu bestimmten Höchsbeträgen und
- Vorsorgeaufwendungen lt. Einzelnachweis nach neuem Recht bis zu bestimmten Höchtsbeträgen.
Welche Methode angewendet wird, erfolgt vom FA automatisch unter der Rubrik „Günstigerprüfung“.
Da FA überprüft im einzelnen immer, welche dieser
Methoden für den Steuerpflichtigen die GÜNSTIGSTE ist.
Aber… dies kann natürlich nur für den Steuerpflichtigen von Erfolg gekrönt sein,
wenn er dann auch ALLE Vorsorgeaufwendungen in seiner
Steuererklrärung angbit.
!!!Wenn ich deine e-Mail richtig gelesen habe,
so hast du die Sozialversicherungen lt. deiner STeuerkarte NICHT eingetragen!!!
Insofern hast du verhindert, dass evtl. ein günstiger Betrag für dich in Abzug gebracht wurde.
Sollte der Steuerbescheid noch nicht RECHTSKRÄFTIG sein
(i.d.R. 4 Wochen bzw. 2 Monat nach Zustellung) kannst
du noch WIDERSPRUCH einlegen und den mit dem Nachreichen
der Sozialversicherung begründen.
Ob das dann zu einem höheren Abzugsbetrag führt kann ich
so, ohne die Sozialvericherungszahlen und dein Steurpflihtiges Brutto zu kennen NICHT sagen. Denn nur dann läßt sich das im Einzelnen genau berechnen.
Grundsätzlich gibt es bei der VORSORGEPAUSCHALE die
Höchstbeträge von 1500 und 2400 bei einem maßgeblichen
Arbeitslohn von bis 12000 Euro.
Wenn du noch Fragen hast oder mich weiter informieren
möchtest, so stehe ich dir gerne zu Verfügung.
Viel Spass
Gruss Helmut
Hallo Helmut,
danke für die schnelle Antwort an dem sonnigen Samstag.
also:
18. private Haftpflicht 46 €
KFZ-Haftpflicht 357 €
19. 0 €
20. 0 €
21-25. Nichts bzw. „Nein“ angekreuzt
Eigentlich müsste diese Pauschale festgelegt sein vom Gesetz,
die Frage ist, warum der Kollege vom Finanzamt einen Betrag
von 1500 € angesetzt hat und das Programm von Elster 2400 €
???!
gruß
pavel