Hallo,
soweit ich weiß wurde jetzt jeden Kindeseltern 100 € pro Kind einmaliges Kindergeld ausgezahlt im April.
Nun meine Frage:
Es sind 3 Kinder und die leben bei der Kindesmutter. Die Kindesmutter dürfte nun insg. 300 € Kindergeld ausgezahlt bekommen haben. Normalerweise wird bei Unterhalt in dynamisierter Form auch das hälftige Kindergeld bei der Berechnung angerechnet.
Darf der Kindesvater verlangen dass für April 2009 (einmalig) 150 € Kindergeld (Hälfte von 300 €) angerechnet werden, da diese Summe auch zu 100% bereit stand (also keine Anrechnung in den Unterhalt sondern einmalig 150 € bar abgezogen)?
mfG
Tobi@s
Hallo Tobias,
ja, der Kindsvater darf (siehe auch FAQ:3048); allerdings widerspricht das imho dem Gedanken der Regelung, da eigentlich das Geld den Kindern zugute kommen soll.
Vielleicht könnte der Kindsvater ja, wenn der denn auf das Geld besteht, einen tollen Ausflug mit den Kindern in den nächstgelegenen Vergnügungspark o.ä. machen… ;o)
Gruß
=^…^=
einen tollen Ausflug mit den Kindern in den
nächstgelegenen Vergnügungspark o.ä. machen… ;o)
Sternchen
Q-Gruß
Nun, sagen wir es so: der Kindesvater [der regelmäßig und ohne Titulierung seinen Satz zahlt!] ist überhaupt froh dass er die Kinder sehen darf (ist schon regelmäßig aber lt. seines Wissens immer noch weniger als die Großeltern die Kinder sehen !). Auch ist die Kindesmutter bei allem, was ihr zum Nachteil werden könnte stur wie sonstewas und auch erhält der Kindesvater von der Mutter einiges Geld welches sie jetzt mit Vergnügen ausgeben kann. Von daher kann der Vater das Geld schon brauchen - und wenns fürs nächste Schwimmbad ist, denn solche teure Ausflüge wie Vergnügungspark (so in der Nähe wäre) wären gar nicht möglich.
LG und danke für die Antwort
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Hallo Tobias,
bedenke bei allem: Egal welche Schwierigkeiten der Kindsvater mit der Kindsmutter haben mag - die Kinder können nichts dafür.
Und dem Gedanken der Regelung nach soll das Geld den Kindern zugute kommen.
Für €150 dürfte wohl etwas mehr als nur ein Schwimmbadbesuch drin sein…
Gruß
=^…^=