Pauschalierung der LSt für Fahrten Whg./Arb

Hallo,
angenommen, einer verdient 3000 brutto und hat ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen (LP brutto 28700), dass er auch privat nutzt und nach der 1%-Regel versteuert.
Jetzt hat dieser Typ eine erste Gehaltsabrechnung bekommen (s. Excel: IST), bei der nix pauschal versteuert wird.
Dann hat dieser Typ eine eigene Gehaltsabrechnung erstellt (s. Excel: SOLL), weil er sie seinem Chef vorlegen will um zu beweisen, dass BEIDE SEITEN durch die Pauschalierung der LSt Geld sparen würden.
Jezt bräuchte dieser Typ aber von jemandem, der sich auskennt die Absicherung, dass die SOLL-Besteuerungen (vor allem die SV-Abzüge) so auch richtig berechnet sind, sonst steht der Typ vor seinem Chef ja saudumm da…
Die Exceltabelle gibts hier als Download: http://www.gastro-webs.de/Gehaltsabrechnung.xls

VIELEN DANK!

Die pauschalierung kann erst ab dem 21ten Kilometer genutzt werden, da die ersten 20 Kilometer ja keine erbungskosten mehr sind.

Jörg

Danke für die Antwort!
Ich dachte das ist wieder vom Tisch mit dem ab dem 21. km…?
Bzw. es steht noch ein Urteil aus und bis dahin isses vom Tisch…?
Oder bin ich da falsch informiert?

Vorläufig doch
Hi!

http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung…

LG
Guido

Hi!

http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung…

Hallo,

das ist ein bischen Äpfel mit Birnen verglichen.

Nur im Wege des Einspruchs und anschließendem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird der Freibetrag auf der LSt-Karte eingetragen, dass dies von den Finanzämtern sehr unbürokratisch und in einem Vorgang abgewickelt wird, hat nichts mit der Gesetzeslage zu tun.

Ein Arbeitgeber sollte sich ganz strikt an die derzeitige Gesetzeslage halten, denn er haftet für die Lohnsteuer. Danach ist eine Pauschalversteuerung für die ersten 20 km derzeit nicht möglich.

Grüße
Chris

Servus,

das ist nicht vom Tisch, sondern unverändert geltendes Recht. Aber der zuständige Minister hat hier ganz unüblich geschickt agiert:

Entschieden wurden bisher (zwei?) Klagen, deren Gegenstand die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte war. Die Verwaltung trägt jetzt entsprechende Freibeträge ohne große Fisimatenten wieder ein - das beruhigt die Gemüter und kostet bislang den Fiskus außer ein bissel Zinsen genau Null.

Das Geschick an diesem Schachzug liegt darin, dass es gänzlich überraschend wäre, wenn dann demnächst irgendwann die Frage selber durch das Verfassungsgericht entschieden werden wird, daß hier dem Gesetzgeber bzw. der Verwaltung irgendeine rückwirkende Änderung aufgegeben wird. Die Geschichte der in ähnlicher Weise bis Karlsruhe getragenen Fragen zeigt, dass selbst wenn die gesetzliche Regelung selber als verfassungswidrig erkannt würde, dem Gesetzgeber allenfalls aufgegeben wird, sie künftig durch eine verfassungskonforme zu ersetzen. Das Jahr 2007 ist also für den Fiskus zum allergrößten Teil in dieser Hinsicht gerettet.

Es wird nicht so einfach sein, die fraglichen 2007er Bescheide in diesem Punkt „offen zu halten“, so dass eine spätere Änderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen erfolgen kann (nicht muss!).

Als Arbeitgeber sollte man sich tunlichst nicht so weit aus dem Fenster lehnen - das wird mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit teuer, nachher.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Beiträge!
Aber kann mir jemand sagen, ob da richtig gerechnet wurde??

MERCI!

Servus,

die Rechnung in der Tabelle kommt mir grundsätzlich richtig vor. Der Effekt „win/win“ kommt übrigens daher, dass pauschal versteuerte Bezüge SV-frei sind.

Wenn man die diskutierte Korrektur vornimmt, also in E6 den Begriff …*J10*… durch …*(J10-20)*… ersetzt, schlägt der Effekt übrigens beim Arbeitgeber um, die Pauschalierung kostet ihn dann bei den gegebenen Werten 88 Cent mehr, und nur noch der Arbeitnehmer spart ein bissel was.

Schöne Grüße

MM

Servus!
Danke! Es wird dem AG wohl 0,88 € wert sein, wenn sein AN dadurch nen Fuffi mehr netto hat. Außerdem könnte er ja die Pauschalsteuer umlegen auf den AG, wodurch dieser immer noch 37,33 € mehr netto hätte…
Soviel zu „fähigen“ Lohnbuchhalterinnen… Naja…

LG, wurschtbrot