Hallo,
wir haben eine Pauschalreise gebucht, bezahlt und bestätigt bekommen.
7 Tage vor Abflug wurde uns von dem Reiseveranstalter mitgeteilt, daß unser Rückflug (Charter) ersatzlos gestrichen wurde. Anstelle dessen sollen wir jetzt 1 Tag später (tatsächlich aber „nur“ 12 Stunden später), dafür aber Nachts ab 1:00 Uhr mit zwei kleinen Kinder (!) zurückfliegen.
Meiner Kenntnis nach ist eine solche Umbuchung ohne Minderung des Reisepreises möglich und das wäre auch ok.
Nun will das aber der Reiseveranstalter die Kosten für den einen Tag Mehraufenthalt NICHT übernehmen.
Eigentlich drücken sich die die Servicecenter-Mitarbeiter ganz geschickt aus :
„… wenden Sie sich bitte an den dortigen Front Office Manager“ und
„Sollten vor Ort Gebühren für die Verlängerung entstehen, so schicken Sie nach der Reise ein Schreiben an den Kundenservice“ und
„… wir …werden Ihren Angelegenheit gerne prüfen…“
Das hört sich nach „Abspeisung“ an, hilf aber nicht weiter.
Daher die Frage :
Muß der Reiseveranstalter die Kosten des längeren Aufenthalts übernehmen ? Können wir ggf. darauf bestehen, daß wir in dem gleichen Hotel für diesen einen Tag verbleiben (wenn Platz wäre) und die Hotelleistungen (in diesem all-inclusive) weiter in Anspruch nehmen oder kann er uns „zwingen“ im Flughafen rd 12 Stunden zu warten ?
Hoffe auf Eurer Wissen 
Hi,
Meiner Kenntnis nach ist eine solche Umbuchung ohne Minderung
des Reisepreises möglich und das wäre auch ok.
Da wäre ich mir nicht einmal sooo sicher. In letzter Zeit gab es dazu recht Kundenfreundliche Urteile:
http://www.fuehrich.de/
„3. Unzulässige Änderungen als Reisemangel
Unzulässig und damit unzumutbar sind erhebliche Verkürzungen der Nachtruhe oder eine Ankunft am nächsten Tag. Diese unzulässigen Leistungsänderungen sind reklamationsfähige Reisemängel.“
Nun will das aber der Reiseveranstalter die Kosten für den
einen Tag Mehraufenthalt NICHT übernehmen.
Daher die Frage:
Muß der Reiseveranstalter die Kosten des längeren Aufenthalts
übernehmen ? Können wir ggf. darauf bestehen, daß wir in dem
gleichen Hotel für diesen einen Tag verbleiben (wenn Platz
wäre) und die Hotelleistungen (in diesem all-inclusive) weiter
in Anspruch nehmen oder kann er uns „zwingen“ im Flughafen rd
12 Stunden zu warten ?
Bei solch einer gravierenden Änderung hast Du einmal die Möglichkeit, kostenlos von der Reise zurückzutreten. Es wäre also zu prüfen in wie weit es kurzfristig alternative Angebote gibt die evtl. besser, günstiger und mit besseren Flugzeiten ausgestattet sind. Dann tretet Ihr zurück und bucht eine neue Reise.
Alternativ würde ich schriftlich (per Fax oder Mail) beim Kundenservice des Veranstalters eine Erklärung einfordern die Euch ein sog. Tageszimmer für die Zeit bis zum, zur Abreise passenden, Abflugtransfer garantiert sowie die All Inkl.-Leistungen, ebenfalls bis zu diesem Zeitraum. Eine Erstattung nach der Reise würde ich persönlich nicht akzeptieren.
Das Ganze schickst Du mit Fristsetzung an den Veranstalter bzw. lässt vorher Dein Reisebüro beim Kundenservice anrufen um den richtigen Ansprechpartner herauszufinden.
Bye
Rolf
MOD: groben Fehler ausgebessert. War zu spät gestern
MOD: Fullquote entfernt
Habe also direkt an die Gechäftsführung des Veranstalters geschrieben und prompt 60 Minuten später einen Rückruf bekommen :
Unsere Ansprüche sind berechtigt, Tageszimmer wird zur Verfügung gestellt, Verpflegungsmehrleistungen werden übernommen.
Habe es inzwichen auch schriftlich bekommen.
Ergo :
Traue zunächst enmal keiner ablehnenden Antwort aus einem „Service-Center“. Entweder interne Policy und/oder Unkenntnis der rechtlichen Situation sorgen auch bei den dortigen Mitarbeitern (zumindest) manchmal für falsche Entscheidungen.
Danke nocheinmal für die Hilfe
Knappe
Ergo :
Traue zunächst enmal keiner ablehnenden Antwort aus einem
„Service-Center“. Entweder interne Policy und/oder Unkenntnis
der rechtlichen Situation sorgen auch bei den dortigen
Mitarbeitern (zumindest) manchmal für falsche Entscheidungen.
Dem kann ich nur zustimmen. So sieht bei einigen Reiseveranstaltern - und das sind nicht unbedingt die kleinen oder gescholtenen - der Alltag aus. Der zuerst angerufene Mitarbeiter aus dem Service-Center sagt A, der zweite B. Der Kunde schneidet im Zweifelsfall immer schlecht ab.
Mein Tipp daher: Wirklich soweit möglich an die Fachabteilung wenden und von dort eine schriftliche Bestätigung erbitten. Es gibt keinen Grund dort Stress zu machen, mit sachlichen Rückfragen und vernünftigen Forderungen konnte unser Reisebüro bisher einiges erreichen.
Schönen Urlaub!