die Frage bezieht sich auf die hier schon mehrfach beantwortete (1%)-Pauschalversteuerung bei Firmenwagen, die privat genutzt werden dürfen (geldwerter Vorteil). Im Grundsatz ist das Thema klar, wie ist es jedoch in diesem etwas speziellen Fall: das Fahrzeug wird vom Arbeitgeber geleast und dem Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt, der AN muss allerdings 40% der Leasingrate selbst tragen.
Wird dann die 1%-Pauschalversteuerung auf den vollen Kaufpreis angewendet oder nur auf 60% des Kaufpreises (da der AN ja 40% sowieso selbst zahlt).
Vielen Dank schon mal vorab, falls sich jemand findet, der da Ahnung hat.
Feste Abzüge: Am besten und einfachsten sind monatlich feste Abzüge – zum Beispiel 100 Euro monatlich. In dieser Höhe mindert sich der zu versteuernde geldwerte Vorteil. Ihr Mitarbeiter spart dann entsprechend Lohnsteuer und Sozialabgaben auf seine Zuzahlung.
Beipiel: Das Auto kostet 30.000 Euro (Brutto-Listen-Neupreis). Der Mitarbeiter muss 100 Euro zuzahlen. Er versteuert dann nur noch 200 Euro.