Eine Frage an die Steuerfachleute die sich hier (hoffentlich) tummeln.
Sachverhalt:
A überträgt sein Wertpapierdepot von Bank C an Bank Y. Einige Jahre später wird zu einem Stichtag eine Anleihe fällig. Das Geld wird auf das Gegenkonto gebucht. Die Anleihe hatte sowohl in den Jahren vorher als auch bei Fäligkeit keinerlei Gewinn abgeworfen. Es erfolgte lediglich der Verkauf zum Nominalwert. Dennoch erfolgt eine Versteuerung nach der Pauschalversteuerungsmethode, d.h. die Bank unterstellt - rein fiktiv - einen Gewinn. Eine Besteuerung nach der Differenzmethode ist nicht möglich, da das Papier nicht über die verkaufende Bank erworben wurde, sondern über die früheren Bank.
A sagt sich nun - shit happens - fragt sich jedoch nun ob er noch noch vor dem Lohnsteuerjahresausgleich, welcher ggf. erst viele Monate später möglich ist vom Finanzamt diesen Betrag (welcher nicht unerheblich ist)wieder zurückerhalten kann. Ein entsprechender Nachweis das es keinen Gewinn zu verteuern gab kann problemlos geführt werden.
Danke für eure Antworten.