Hallo an alle Wissenden,
folgendes Szenario:
A kauft im Jahr 2003 eine Anleihe über 10.000,00 EUR. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 7 Jahren und Kapitalschutzgarantie zum Laufzeitende. Die Anleihe wird im Rahmen eines Depotübetrages in 2005 zu einer anderen Bank übertragen.
Nach Fälligkeit wird diese nach der Pauschalversteuerungsmethode besteuert gem. § 43a EStG. Der Verkaufspreis war exakt der Kaufpreis - 10.000,00 EUR. Es ist zweifellos nachweisbar das kein Gewinn vorlag.
Das Sieht das FA jedoch im vorliegenden Fall anders. Der Finanzbeamte erkennt zwar an, dass die Kapitalertragssteuer nebst Soli zurückzuerstatten ist, sagt jedoch im Gegenzug das die Bescheinigung der Bank über den Anfall des nach § 43a EStG pauschal unterstellten Gewinns (3000,00 EUR) bindent für Ihn ist und Einkommensmehrend anzurechnen sei. Jegliche Nachweise werden ignoriert. Es wird behauptet das man sich nur danach zu richten hat was die Bank ausweist.
Was kann A noch tun um den Finanzbeamten zu überzeugen. Es kann doch nicht angehen das ein rein fiktiver Gewinn tatsächlich das zu versteuernde Einkommen mehrt.
Danke im Voraus