Pauschalwertberichtigung

hallo!

kann mir jemand weiterhelfen? also welche werte brauche ich
um den pauschalwertberichtigung zu berechnen. eventuell vielleicht auch wo es genau steht.
wann und muss ich sie auflösen?
ich hoffe es kann jemand weiterhelfen. vielen dank für im voraus!

buchung lautet doch:

einstellung pwb zu FLL
an pauschalwertberichtigung auf FLL

nick

Servus,

also welche werte brauche ich
um den pauschalwertberichtigung zu berechnen.

die Forderungsausfälle der letzten fünf Wirtschaftsjahre.

eventuell vielleicht auch wo es genau steht.

In § 252 HGB

wann und muss ich sie auflösen?

Da es sich um eine pauschale Wertberichtigung handelt, die sich auf das gesamte zum Stichtag bestehende Volumen und nicht auf konkrete Einzelforderungen bezieht, wird die PWB bloß angepasst, nicht aufgelöst und neu gebildet. Endgültige Auflösung dann, wenn keine Forderungen mehr bestehen.

Schöne Grüße

MM