Hallo zusammen,
es geht um eine Auslandsreise während der Ausbildung und damit zusammenhängend.
Also wenn ich das mit den Pauschbeträgen richtig verstehe, kann man die immer ansetzen, auch wenn die eigentlichen Kosten vielleicht darunter liegen, richtig?
Was ist, wenn es Zuschüsse aus EU-Mitteln gab, können dann nur die tatsächlichen Kosten abgesetzt werden oder können die Pauschbeträge eingebracht werden, abzüglich der Zuschüsse natürlich?
Noch eine Sache: wenn das Frühstück inklusive war, wie berechnet sich dann der Pauschbetrag? Ich habe die Tabelle mit den Pauschbeträgen vor mir, aber diese unterscheidet nicht zwischen den Mahlzeiten.
Ich danke wirklich vielmals!
Gruß
Granini