Hi,
ich wollte gerne mal wissen, ob eine kleine GmbH dazu verpflichtet ist, ihren Mitarbeitern die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand zu zahlen. Die tatsächlichen Reise- und Reisenebenkosten werden von je her 1:1 erstattet.
Lieben Dank!
Hi,
ich wollte gerne mal wissen, ob eine kleine GmbH dazu verpflichtet ist, ihren Mitarbeitern die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand zu zahlen. Die tatsächlichen Reise- und Reisenebenkosten werden von je her 1:1 erstattet.
Lieben Dank!
ich wollte gerne mal wissen, ob eine kleine GmbH dazu
verpflichtet ist, ihren Mitarbeitern die Pauschbeträge für
Verpflegungsmehraufwand zu zahlen. Die tatsächlichen Reise-
und Reisenebenkosten werden von je her 1:1 erstattet.
Ich glaub eher nicht dass Verpflegungsmehraufwendungen unter § 670 BGB fallen (lasse mich aber gern korrigieren).
Wenn die Erstattung nicht vereinbart wurde, dann wohl nein.