Pauschbetrag Pflegeperson

Hallo,

mal angenommen,ein Vater ist schwerbehindert.
Im Behindertenausweis steht aG, H und B.

Unter der Woche wird der Vater von der Mutter gepflegt.

Am Wochenende kommen abwechselnd die Töchter um die Mutter zu entlasten.

  1. Können die Töchter bei Ihrer Steuererklärung den Pauschbetrag nach 33B Abs 6 EStG eintragen?

  2. Müssen sich die Töchter diesen Pauschbetrag teilen oder konnen ihn beide voll ansetzen?

  3. Außer dem Behindertenausweis noch irgendwelche Nachweise erforderlich?

  4. noch irgendwas bei der Steuererklärung des Vaters (Pensionist) beachten?

danke
dragonkidd

Teilen Sie sich die Pflege gleichzeitig oder nacheinander mit einer anderen Person, die ebenfalls Angehörige® des Pflegebedürftigen ist oder die die Pflege aus sittlichen Gründen übernommen hat (die also die Voraussetzungen für den Pflege-Pauschbetrag erfüllt), wird der Pauschbetrag nach der »Zahl der Pflegepersonen« aufgeteilt (§ 33 b Abs. 6 Satz 5 EStG). Eine Aufteilung nach dem zeitlichen Anteil ist nicht möglich.

Die eigene Pflegeleistung muss aber mindestens 10 % des gesamten pflegerischen Zeitaufwandes betragen (FG München vom 14.2.1995, EFG 1995 S. 722).