Hallo,
angenommen ein Ehepaar wird steuerlich gemeinsam veranlagt. Es heißt es gelte der doppelte Pauschbetrag für Werbungskosten. Wird dabei ein Pauschbetrag vom Einkommen des Ehemanns und ein Pauschbetrag vom Einkommen der Ehefrau abgerechnet oder erfolgt die Berechung Einkommen 1 + Einkommen 2 - gesamte Werbungskosten. Die Frage stellt sich, weil die Ehefrau kaum Werbungskosten hat und der Ehemann sehr viele, die Frau also unter der Pauschale und der Mann über der Pauschale.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Hi !
Der AN-PB gilt für jeden Ehegatten gesondert.
Wenn ein Ehegatte den Betrag also weit überschreitet, kann für den anderen dennoch der PB angesetzt werden.
BARUL76
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