Pauschbetrag

Hallo,

Hat jemand ein kleines Gewerbe und ist hauptsächlich angestellt, gilt für Ihn dann der Arbeitnehmerpaschbetrag, oder kann er die Kosten aus dem Gewerbe vollständig gegen die Lohnsteuer rechnen ?

Theo

Hallo Theo,

Hat jemand ein kleines Gewerbe und ist hauptsächlich
angestellt, gilt für Ihn dann der Arbeitnehmerpaschbetrag,

ja. Der gilt immer, wenn Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen. Er wirkt sich aus, wenn die im Einzelnachweis belegten Werbungskosten zu den N-Einkünften weniger sind als der Pauschbetrag.

oder kann er die Kosten aus dem Gewerbe vollständig gegen die
Lohnsteuer rechnen ?

???

  • Erster Schritt: Summe aller Einkünfte gleich Gesamtbetrag der Einkünfte
  • Zweiter Schritt: Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen gleich zu versteuerndes Einkommen
  • Dritter Schritt: Ermittlung der darauf zu erhebenden ESt
  • Vierter Schritt: Abrechnung der festsgesetzten ESt mit geleisteten Vorauszahlungen, einbehaltener LSt und KapSt.

Zu welchem Schritt hast Du jetzt welche konkrete Frage?

Schöne Grüße

MM

ja. Der gilt immer, wenn Einkünfte aus nichtselbständiger
Tätigkeit vorliegen. Er wirkt sich aus, wenn die im
Einzelnachweis belegten Werbungskosten zu den N-Einkünften
weniger sind als der Pauschbetrag.

Was für ein Satz…
ich muss das mal anders fragem.

Nehmen wir an, man baut sich ein Geschäft auf, dann hat man im Gegensatz zur gängigen Annahme keine überschwenglichen Gewinne sondern erstmal Kosten. Diese Kosten können die Einnahmen bei weitem übersteigen. Auf das Jahr (das erste Jahr, vor allem) gerechnet, könnte es durchaus möglich sein, dass vor den Einnahmen insgesamt( also sowohl angestellt, als auch selbstständig) ein Minus steht.

Sind meine Einkünfte insgesamt negativ, ist es aus meiner Sicht abwegig eine Steuer pauschal zu entrichten, nämlich fraglichen Arbeitnehmerpauschbetrag.

Liege ich falsch ??

oder kann er die Kosten aus dem Gewerbe vollständig gegen die
Lohnsteuer rechnen ?

???

gut, ich meinte natürlich Einkünfte, Kosten gegen Einkünfte…

  • Erster Schritt: Summe aller Einkünfte gleich Gesamtbetrag
    der Einkünfte
  • Zweiter Schritt: Abzug von Sonderausgaben und
    außergewöhnlichen Belastungen gleich zu versteuerndes
    Einkommen
  • Dritter Schritt: Ermittlung der darauf zu erhebenden ESt
  • Vierter Schritt: Abrechnung der festsgesetzten ESt mit
    geleisteten Vorauszahlungen, einbehaltener LSt und KapSt.

Zu welchem Schritt hast Du jetzt welche konkrete Frage?

ja wie schon oben erwähnt, nach Schritt 2 sind wir im negativen Bereich, durch die Kosten des Nebengewerbes.
Frage wie gehabt, ist trotzdem der Arbeitnehmerpauschbetrag zu zahlen ?

Schöne Grüße

Grüße zurück

MM

Hallo Theo,

Sind meine Einkünfte insgesamt negativ, ist es aus meiner
Sicht abwegig eine Steuer pauschal zu entrichten, nämlich
fraglichen Arbeitnehmerpauschbetrag.

jetzt wird die Frage klarer.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920€ (immer aufs Jahr gerechnet) ist keine Steuer. Dieser Betrag wird bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit immer dann von den Einnahmen (= Bruttogehalt) abgezogen, wenn keine Werbungskosten (= Ausgaben zur Erzielung der Einkünfte, das sind solche Sachen wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel usw) glaubhaft gemacht werden, die mehr als 920€ ausmachen.

Wenn positive Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen, können diese durch den Abzug der Werbungskostenpauschale nicht weniger als Null (also nicht negativ) werden.

Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb siehts anders aus: Wenn ein Verlust vorliegt, der mehr ausmacht als die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (ich unterstell jetzt mal vereinfachend, dass bloß diese beiden Einkunftsarten vorliegen), wird er auf die Einkünfte aus dem Vorjahr zurückgetragen (d.h. davon abgezogen) - egal ob diese schon veranlagt sind oder nicht. Auf Antrag kann man ihn auch vortragen lassen. Das ist dann sinnvoll, wenn bei einem Rücktrag nichts herauskäme, aber bei einem Vortrag schon.

Bisschen klarer jetzt? Sonst bitte ich Dich weiterzufragen, wie Du siehst, wird mit jedem Detail die Fragestellung klarer und kann entsprechend besser beantwortet werden.

Schöne Grüße

MM

Alles klar,

Ich danke vielmals.

Gruss
Theo