Was ist im Falle einer geringfügigen Tätigkeit (
Hallo,
Was ist im Falle einer geringfügigen Tätigkeit (
Ich meinte natürlich den angehenden ArbeitNEHMER, nicht ArbeitGEBER! Sorry!
Was macht also für den AN in knallharten € mehr Sinn, wenn es von Seiten des AG das Angebot gibt, pauschal oder über Karte zu verrechnen?
Was ist im Falle einer geringfügigen Tätigkeit (
Guten Tag,
Wunderbar, danke für die gute Antwort! Kannst Du mir noch erklären, wie sich bei einer solchen geringfügigen Tätigkeit, die nicht Nebentätigkeit ist und nun also über Lohnsteuerkarte abgerechnet wird, die Steuerlast bestimmen lässt?
MfG, Marcel
Hallo,
Was macht also für den AN in knallharten € mehr Sinn, wenn es von Seiten des AG das Angebot gibt, pauschal oder über Karte zu verrechnen?
Es kommt eben auf das gesamte steuerlich relevante Einkommen an, das in Deutschland nicht nur aus Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit stammen muss.
Hier müsste dann ein Vergleich zwischen der Einkommensteuerbelastung mit und ohne dem Einkommen aus diesem Minijob angestellt werden. Dabei können auch noch die Werbungskosten aus diesem Minijob relevant werden.
Grüße
Das wird genauso versteuert wie bei allen anderen Menschen auch. Das kannst du ja einfach mal ergooglen. Bei nur Minijob ist die Steuerlast natürlich 0€.
Allerdings: von einem 400€ Job wird man kaum leben können, also wird es wohl nie vorkommen, dass jemand nur diesen hat und sonst kein Einkommen.
Gruß
Granini