Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage betrifft Arbeitspausen am Ende einer Schicht.
Mir ist bekannt, dass nach 6 Std. Arbeit eine Pause von 30 Min. einzuhalten ist.
Nun der konkrete Fall:
Die Schicht im Pflegebetrieb geht von 15 - 21 Uhr. Exakt 6 Std., also ist keine Pause notwendig. Um 19 Uhr stürzt ein Patient und eine Hilfestellung ist zwingend erforderlich. Rein rechtlich muss man nun 30 Min. Pause machen, danach kann der Patienten versorgt werden. Die Arbeitszeit endet nach Versorgung des Patienten um 21:30 Uhr. Die Pause wird in jedem Fall abgezogen. Mann müsste, um die 30 Min. zusätzliche Arbeitszeit bezahlt zu bekommen, eine Arbeitszeit von 15 - 22 Uhr aufschreiben. Darf der AG das ablehnen?
Vielen Dank für eine Antwort
Gruß
Ina
Hallo!
Gute Frage!!!
§7 ArbzG sagt
"(2) Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung ferner zugelassen werden,
(…)
die Regelungen der §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bei der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen der Eigenart dieser Tätigkeit und dem Wohl dieser Personen entsprechend anzupassen (…)
==> die Pausenregelung (§4 ARbZG) von 30 min nach 6h wird aufgehoben/geändert.
Ich denke mal, dass ganze muss über Kulanz geregelt werden. Leider kann ich im Gesetz keine Antwort finden, tut mir leid.
Der Wanderer
Hallo Wanderer,
danke für Deine Antwort. Jedenfalls scheint es auch nicht ausdrücklich verboten zu sein, die Pause in Ausnahmefällen an das Ende der Schicht zu legen.
Nochmals danke für Deine Mühe.
Gruß
Ina