Pause nicht möglich wegen fehlender Vertretung?

Hallo ihr Spezialisten!

Folgender (rein hypothetischer) Fall:
Ein Arbeitsplatz muss durchgängig besetzt sein (z.B. Kasse). Nun ist eine Notlage eingetreten: Da sämtliche Vertretungen des MA, der den Arbeitsplatz betreut, verhindert sind (krank/urlaub/sonstiges), wird dem MA die Möglichkeit, seine Pausenzeiten einzuhalten, verwehrt.

Wie genau wäre die Lage rechtlich zu bewerten? Muss der MA auf seine Pause verzichten? Wenn ja, wie lange?

Mfg,
Blasenfuss

Hallo

Sofern wir über die Mindestpausen des ArbZG reden, so ist die Pause zwingend. Der AN muß nicht drauf verzichten. Der AG hat den Ablauf so zu organisieren, daß der AN die vorgeschriebenen Pausen auch nehmen kann.

Es mag natürlich im Einzelfalle vorkommen, daß das Bestehen auf eine Arbeitspause, das Verhältnis zum AG dramatisch verschlechtert. Aber das ist eine andere Geschichte…

Gruß,
LeoLo