Pause während der Arbeitszeit

Hallo liebe wer-weiss-was Experten , ich möchte gerne folgendes von Euch wissen :

Ein Angestellter arbeitet seit 6 Jahren in der Firma und macht wie jeden Samstag in seiner 6 stündigen Arbeitszeit eine halbe Stunde Pause. Nun denkt sich der Chef dieser Firma das die Pause nur noch 10 Minuten lang sein soll , weil der Betriebsablauf gefährdet werden könnte weil es in diesem Geschäft an den Samstagen sehr voll ist. Wir gehen mal davon aus das in dem Arbeitsvertrag nicht geregelt ist das die halbe Stunde Pause gemacht werden darf oder nicht gemacht werden darf.In einem Gesetztext hat der Angestellte mal gelesen das der Chef ihm auch erst nach 6 Stunden eine Pause geben muss.
Hätte der Angestellte trotzdem die Chance auf seine halbe Stunde Pause weil es seit 6 Jahren eine geduldete Gewohnheit war oder muss er sich wohl oder übel seinem Chef beugen ??? Ich bin sehr gespannt auf Eure Meinung … Gruss Michi

Hallo Michael,

für gewöhnlich zählt die halbe Stunde Pause nicht zur Arbeitszeit.
Das heißt ich müßte 6,5 Stunden anwesend sein und davon 6 Stunden arbeiten.
Wenn Du (oder wer auch immer) bisher eine halbe Stunde Pause gemacht hat, dann hat er ja nur 5,5 Stunden gearbeitet.
Wenn der Chef dann immer noch 10 Minuten Pause anbietet dann ist das ja schon fast kulant.
Ausnahmen gäbe es aber wie z.B. bei Bildschirmarbeit, aber das trifft hier vermutlich nicht zu.
Inwieweit ein Gewohnheitsrecht greift kann ich nicht sagen, aber ich könnte mir gut vorstellen das es damit sehr schlecht aussieht.

Gruß
Thomas

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Hallo Michael,
ich weiss, dass es im Arbeitsgesetz-buch geregelt ist, dass einem AN nach 6 Stunden eine Pause von 30 min. zusteht, finde aber im Netz den Paragraphen im mom. nicht, und mein ArGB liegt zu Hause. Wenn Du möchtest, schau ich heute abend mal nach.
Gruß Almut

Hallo Michael,

der Arbeitgeber ist im Recht:

ArbZG § 4 Ruhepausen
„Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“

Grüße

Diana