Ich bin in unserer Firma für die Personalzeitwirtschaft zustädig und nun hat mich ein außertariflich angestellter Mitarbeiter auf die Pausenzeiten angesprochen. Ihm werden jeden Tag 45 Minuten als Pause von seinem Zeitkonto abgezogen, aber er meinte da er außertariflich geregelt ist falle er nicht unter die Pausenzeitregelung und ich solle das Pausenmodel bei Ihm entfernen.
Nun ist meine Frage ob es stimmt, das ein außertariflich geregelter Mitarbeiter nicht unter die Pausenzeitregelung des Arbeitszeitgesetzes fällt.
Hallo!
Das Arbeitszeitgesetz sagt:"
§ 2 Begriffsbestimmungen
(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die
zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. "
Da steht nichts von wegen tarif oder nicht tarifbeschäftigt.
Dann gibt es aber noch § 7 Abweichende Regelungen
"(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs-
oder
Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
abweichend von § 4 Satz 2 die Gesamtdauer der Ruhepausen in
Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer
aufzuteilen, "
Hi,
die Pausenregelung steht im Dt. Arbeitszeitgesetz, daher ist es egal, ob einer tariflich oder aussertariflich beschäftigt ist.
Lediglich leitende Angestellte im Sinne § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes und Chefärzte sind davon ausgenommen.
Bei Arbeitszeiten unter sechs Stunden ist keine Pause vorgeschrieben, bei Arbeitszeiten zwischen 6 und 9 Stunden beträgt sie 30 Minuten, bei über 9 Stunden 45 Minuten.
Als Zuständige® für Personalzeitwirtschaft sollten Sie das Deutsche Arbeitszeitgesetz mal lesen.
Gruß
Sell
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